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!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV

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Neuling2016:
Liebes Forum,

evtl kennt sich jmd zu folgendem Sachverhalt aus:

Werde zum 01.09. vom Bund zum Land versetzt und habe noch 25 Tage (200 Stunden) angesparten EU nach 7a EUrlV. Bis zum 31.08. habe ich insgesamt 28 Tage EU verbraucht.

Kann mir die Inanspruchnahme des Ansparurlaubs einfach verweigert werden? Es werden dienstliche Belange entgegengebracht. Eine Vertretung für meinen Verantwortungsbereich ist nicht vorhanden. Ich kann die 200 Stunden nicht zum neuen Dienstherren überführen, d.h. sie würden ersatzlos verfallen.

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen

matzl:
Gemäß §15 Abs. 3 BeamtStG wird das BeamtenVerhältnis bei einer Versetzung beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Nach meinem Verständnis müsste der angesparte Urlaub mit übernommen werden.

Fragmon:
Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

Neuling2016:

--- Zitat von: Fragmon am 28.06.2022 14:06 ---Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

--- End quote ---

Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?

Organisator:

--- Zitat von: Neuling2016 am 28.06.2022 15:26 ---
--- Zitat von: Fragmon am 28.06.2022 14:06 ---Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

--- End quote ---

Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?

--- End quote ---

Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?

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