Autor Thema: !!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV  (Read 3517 times)

Neuling2016

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!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« am: 27.06.2022 15:03 »
Liebes Forum,

evtl kennt sich jmd zu folgendem Sachverhalt aus:

Werde zum 01.09. vom Bund zum Land versetzt und habe noch 25 Tage (200 Stunden) angesparten EU nach 7a EUrlV. Bis zum 31.08. habe ich insgesamt 28 Tage EU verbraucht.

Kann mir die Inanspruchnahme des Ansparurlaubs einfach verweigert werden? Es werden dienstliche Belange entgegengebracht. Eine Vertretung für meinen Verantwortungsbereich ist nicht vorhanden. Ich kann die 200 Stunden nicht zum neuen Dienstherren überführen, d.h. sie würden ersatzlos verfallen.

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen


matzl

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #1 am: 28.06.2022 10:12 »
Gemäß §15 Abs. 3 BeamtStG wird das BeamtenVerhältnis bei einer Versetzung beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Nach meinem Verständnis müsste der angesparte Urlaub mit übernommen werden.

Fragmon

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #2 am: 28.06.2022 14:06 »
Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

Neuling2016

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #3 am: 28.06.2022 15:26 »
Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?

Organisator

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #4 am: 28.06.2022 15:44 »
Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?

Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?

Neuling2016

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #5 am: 28.06.2022 16:33 »
Es kommt darauf an, ob es in der Landesregelung eine Ansparmöglichkeit gibt.

Und wenn nicht?Muss man ihn gewähren?

Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?

Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.

Organisator

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #6 am: 28.06.2022 16:56 »
Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?

Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.
[/quote]

Genau. Im Landesdienst gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht. Also musst du ihn im Bundesdienst nehmen oder er verfällt.

Neuling2016

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #7 am: 28.06.2022 17:12 »
Wie soll man denn etwas ohne Rechtsgrundlage gewähren können?

Wieso ohne Rechtsgrundlage? Ich bin noch im Bundesdienst bis einschließlich 31.08., die Gewährung erfolgt nach Paragraph 7a EUrlV - nur wird mir die Gewährung verweigert, weil dienstliche Belange dem entgegenstehen sollen, was jedoch nicht der Fall ist. Das Land hat diese Regelung des Ansparurlaubs nicht, sodass mir de facto sämtliche Tage verfallen würden.

Genau. Im Landesdienst gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht. Also musst du ihn im Bundesdienst nehmen oder er verfällt.
[/quote]

Und gerade das in Anspruch nehmen wird mit  versagt. Deswegen frage ich, ob ich irgendwelche Alternativen haben, dem (der Verweigerung der Inanspruchnahme) entgegen zu treten

Der Obelix

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #8 am: 28.06.2022 17:59 »
Ablehnung von Urlaub ist zumindest in NRW eine Beteiligungspflichtige Angelegenheit der Personalvertretung.

BeamterBund

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #9 am: 28.06.2022 18:46 »
Also wenn dir die Inanspruchnahme von Urlaub versagt wird und dafür nach deiner Auffassung keine Gründe dagegen sprechen, dass sie dich in den Urlaub lassen gibts m.E. nur zwei Möglichkeiten.

1. Gehe nochmal zur Personalvertretung bzw. suche das Gespräch mit dem Abteilungsleiter, gemeinsam mit der Personalvertretung und versuche zu verhandeln, dass du den Großteil deines Urlaubs noch nehmen darfst. Ist doch im Interesse aller, dass du die restliche Zeit noch produktiv bist.

Sollte es nicht erfolgreich sein…

2.
Es könnte ja sein das dich das Ganze so sehr belastet, so dass du zum Arzt musst. Ist nicht schön, aber…

Viele Grüße
und viel Erfolg.

Neuling2016

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #10 am: 28.06.2022 19:09 »
Also wenn dir die Inanspruchnahme von Urlaub versagt wird und dafür nach deiner Auffassung keine Gründe dagegen sprechen, dass sie dich in den Urlaub lassen gibts m.E. nur zwei Möglichkeiten.

1. Gehe nochmal zur Personalvertretung bzw. suche das Gespräch mit dem Abteilungsleiter, gemeinsam mit der Personalvertretung und versuche zu verhandeln, dass du den Großteil deines Urlaubs noch nehmen darfst. Ist doch im Interesse aller, dass du die restliche Zeit noch produktiv bist.

Sollte es nicht erfolgreich sein…

2.
Es könnte ja sein das dich das Ganze so sehr belastet, so dass du zum Arzt musst. Ist nicht schön, aber…

Viele Grüße
und viel Erfolg.

Es gibt keine Gründe. Ich habe eine Vertretung, die die Einarbeitung meiner Nachfolge übernehmen kann. Auch habe ich keine Position inne, die so rausragt, dass die dienstlichen Geschäfte der Verwaltung einbrechen würden.

Ich habe den AEU seit 2018 angespart, daraus resultierend  vier Jahre lang 20 anstatt 30 Tagen im Jahr Urlaub gehabt. Und nun soll ich auf 25 Tage Ansparurlaub verzichten,  weil ich durch Rest-EU und AEU ab sofort bis zum 31.08. nicht mehr im Dienst wäre und zum 01.09. versetzt werden würde. Das kann doch nicht rechtens sein.

Ich habe aus 2021 -23- Tage in 2022 übertragen. Bis heute habe ich -14- Tage EU in Anspruch genommen, d.h. ich habe noch nicht einmal den rest-EU aus 2021 vollständig in Anspruch genommen.

Ich weiß wirklich nicht weiter..




clarion

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #11 am: 28.06.2022 23:37 »
Was sagt denn der PR?

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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #12 am: 29.06.2022 08:27 »
Ich weiß wirklich nicht weiter..

1. Zuständige oberste Führungskraft (Personalleitung / Abteilungleitung Z) persönlich und vor Ort ansprechen:
- angesparter Urlaub kann beim neuen Dienstherrn nicht genommen werden
- muss jetzt genommen werden
- Lösungsvorschlag?

2. Urlaub formell beantragen,

3. Bei Ablehnung Rechtsweg beschreiten

Neuling2016

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« Antwort #13 am: 29.06.2022 12:17 »
Was sagt denn der PR?

Der PR ist erschüttert und hat mir mündlich mitgeteilt, dir Entscheidung definitiv nicht mittragen zu wollen.


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Antw:!!! Versagung - Urlaubsansparung 7a EUrlV
« Antwort #14 am: 29.06.2022 12:43 »
Der PR ist erschüttert und hat mir mündlich mitgeteilt, dir Entscheidung definitiv nicht mittragen zu wollen.

Bei welcher Entscheidung wäre er denn mitbestimmungspflichtig?