Autor Thema: TV-V: interne Bewerbung auf Führungsposition - Höhergruppierung?  (Read 3713 times)

kempsuli

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Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle als Abteilungsleiter in meinem Unternehmen beworben, das "Assessment-Center" durchlaufen und schlussendlich die mündliche Zusage erhalten.
Im Anschluss an das AC wurde mir (mündlich) eine sehr gute Eignung für die Position bescheinigt. Darüber hinaus hieß es, dass bei mir keine größeren, nennenswerten Entwicklungsfelder vorhanden wären. Mir würde lediglich - was natürlich logisch ist - etwas Erfahrung und Routine in ein paar Bereichen fehlen. Der zuständige Bereichsleiter hat mir die mündliche Zusage erteilt und dabei die Worte gewählt, dass ich der ideale Kandidat für diese Stelle sei.

Nun ist es so, dass ich aktuell auf der Entgeltgruppe 10 sitze, für den Abteilungsleiter eine Referenzstelle besteht, welche mit einer Bandbreite von Entgeltgruppe 12 bis 14 bewertet ist. Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte. Letzteres kann ich aufgrund der zuvor getätigten Aussagen nur schwer akzeptieren - zumal ich diese Position bereits ein gutes Jahr kommissarisch (ohne Entgeltausgleich) ausgefüllt habe. Zuvor war ich bereits der Stellvertreter des vorherigen Abteilungsleiters.

Ist so etwas überhaupt zulässig?

Beste Grüße
Uli

WasDennNun

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Nö, TBler werden entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bezahlt.

was_guckst_du

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...ausserdem hätte dir für dein kommissarisches Jahr bereits eine Zulage gewährt werden können..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...ausserdem hätte dir für dein kommissarisches Jahr bereits eine Zulage gewährt werden können..
müssen

was_guckst_du

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Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte.
..es gilt das, was "WasDennNun" geschreiben hat..es sei denn, die Entwicklungsvereinbarung enthält die Suspendierung der höherwertigen Aufgaben für einen vorübergehenden Zeitraum (was aber entwicklungstechnisch gesehen völliger Quatsch wäre)...
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was_guckst_du

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..bemerke gerade, dass es ich hier um TV-V dreht..meine Aussage betrifft Regelungen des TVöD (ich gehe aber davon aus, dass es gleichlautende Regelungen für den Bereich TV-V gibt)..
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kempsuli

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In der Zwischenzeit hatte ich über die Zulage auch mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde folgende Position bezogen: "Für die Personalabteilung haben Sie die Tätigkeit des Abteilungsleiters auch nicht vorübergehend ausgeübt. Im Organigramm steht Herr XYZ (Bereichsleiter) als Abteilungsleiter."

Mein Einwand war, dass ich die schriftliche Ermächtigung vom Bereichsleiter erhalten hab, woraufhin nur lapidar kam: "Die Vereinbarung besteht zwischen Ihnen und Herrn XYZ, nicht mir der Personalabteilung."

Da hab ich erst einmal große Augen gemacht...

was_guckst_du

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..die Position der Personalabteilung ist grundsätzlich richtig...Aufgabenübertragungen können nur von Personen vorgenommen werden, die dazu berechtigt sind (das sind in der Regel nicht die unmittelbaren Vorgesetzen)
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kempsuli

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Gut, dass kann ich auch als Lehrgeld abhaken - im Grunde genommen ist mir diese Zulage (auch wenn da natürlich schon ein paar Euro zusammenkommen) relativ egal. Der Wesentliche Punkt ist wie im ersten Beitrag beschrieben die verweigerte Höhergruppierung.

was_guckst_du

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..wende dich an den Peronalrat/Betriebsrat...
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Organisator

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Nun ist es so, dass ich aktuell auf der Entgeltgruppe 10 sitze, für den Abteilungsleiter eine Referenzstelle besteht, welche mit einer Bandbreite von Entgeltgruppe 12 bis 14 bewertet ist. Mein AG bezieht nun allerdings die Position, dass eine automatische Höhergruppierung ausgeschlossen sei und man sich mit mir auf eine Entwicklungsvereinbarung verständigen möchte.

Da liegt dein Arbeitgeber falsch, genau diese automatische Höhergruppierung ist tariflich genau so festgelegt und auch mit "Tarifautomatik" benannt.
Demnach ist man in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale man erfüllt. Insoweit gibt es da keine legale Abweichungsmöglichkeiten.

Konkret würde ich in deinem Fall fragen, welche Tätigkeiten dir übertragen werden sollen und wie sie (nach Meinung des Arbeitgebers) eingruppiert sind. Dann kannst du dir eine Meinung bilden, ob du die Tätigkeiten ausüben willst.

kempsuli

  • Gast
Ich kenne die Referenzstelle auf deren Basis die Stelle ausgeschrieben wurde - inhaltlich sind beide deckungsgleich, wobei die Stellenausschreibung etwas eleganter formuliert ist. Es ist eine gesicherte Information (von der Personalabteilung & Bereichsleitung bestätigt), dass diese Stelle mit den Entgeltgruppen 12-14 bewertet ist. Ich persönlich sehe da gar keine Diskussionsgrundlage für eine Entgeltgruppe kleiner 12. Wenn es etwas zu verhandeln gibt, dann ggf. die Anerkennung der angesammelten Jahre in der aktuellen Stufe als wohlwollenden Ausgleich für die nicht gezahlte Zulage.

Insgesamt macht es für mich den Eindruck, als wolle man mich veräppeln.

was_guckst_du

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..die Klassifizierung EG 12-14 ist für mich (aus der Kommunalverwaltung kommend) schon nicht nachvollziehbar...

...handelt es sich um ein EG 12 Stelle, die im Laufe der Jahre mit höherwertigen Tätigkeiten angereichert wird?
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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In der Zwischenzeit hatte ich über die Zulage auch mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde folgende Position bezogen: "Für die Personalabteilung haben Sie die Tätigkeit des Abteilungsleiters auch nicht vorübergehend ausgeübt. Im Organigramm steht Herr XYZ (Bereichsleiter) als Abteilungsleiter."

Mein Einwand war, dass ich die schriftliche Ermächtigung vom Bereichsleiter erhalten hab, woraufhin nur lapidar kam: "Die Vereinbarung besteht zwischen Ihnen und Herrn XYZ, nicht mir der Personalabteilung."

Da hab ich erst einmal große Augen gemacht...
Und hat die Personalstelle dem Bereichsleiter (und Dir) eine Abmahnung geschickt? 8)
Weil Ihr Dinge ausübt zu denen ihr nicht befugt seid. :o

Im Ergebnis solltest du natürlich ab heute nicht mehr diese Dinge, die der Bereichsleiter dort von dir fordert machen, da du sie ja nicht machen darfst und der Bereichsleiter sollte von das PA auffordern dir das vorübergehend zu übertragen.

Zitat
Insgesamt macht es für mich den Eindruck, als wolle man mich veräppeln.
Und bei der neuen Stelle: Einfach von der PA die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich einfordern und dann sieht man ja wo man eingruppiert ist.
Die unmaßgebliche Rechtsmeinung deines AGs ist da irrelevant.
Und das Veräppeln hat vor dem ArbG dann ein schnelles Ende.

kempsuli

  • Gast
Es gibt die Bandbreite an, in welche Gruppe man sich auf der Stelle entwickeln kann. Typischerweise gibt es bei uns im Unternehmen zum Jahresende Gehaltsrunden, wo es darum geht, welcher/m Mitarbeiter/in man "etwas Gutes tun kann". Unter Einbeziehung der Leistung (Stichwort Gehaltsgerechtigkeit) oder durch die Übernahme zusätzlicher Aufgabenkann man so einzelne Kolleginnen/Kollegen höhergruppieren, ohne dass sich die Stelle verändert.