Autor Thema: TV-V: interne Bewerbung auf Führungsposition - Höhergruppierung?  (Read 3529 times)

was_guckst_du

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...das es sowas im Tarifbereich gibt, ist mir neu...

..die sogenannten Stellenbündelungen im Beamtenbereich beim Land und Bund habe ich schon immer für sehr eigenartig gehalten.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Wenn sich die Aufgaben ändern, ändert sich die Stelle nach meinem Verständnis.

was_guckst_du

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...anscheinend nicht überall so...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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...anscheinend nicht überall so...

Wenn der Tarifvertrag gilt, schon. Bei Beamten gib es ja auch eine ausdrückliche Regelung, dass gebündelte Dienstposten zulässig sind.

WasDennNun

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und was heißt das schon, gebündelt....
Auch hier wird halt je nach Person und Bedarf unterschiedliche Tätigkeiten und/oder Zeitanteile übertragen und schubs ist da ein EG Korridor von EG11-EG14

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und was heißt das schon, gebündelt....

Dass ein und die selbe Tätigkeit verschiedenen Besoldungsgruppen zugeordnet ist.

was_guckst_du

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...und das kann im Tarifbereich eigentlich nicht sein..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...und das kann im Tarifbereich eigentlich nicht sein..
nur via Zeitanteile der AVs, ansonsten eben nicht.

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...und das kann im Tarifbereich eigentlich nicht sein..

Genau.

JC83

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...und das kann im Tarifbereich eigentlich nicht sein..

Genau.

Der Beschreibung nach klingt das nicht nach einer "klassischen" Behörde, sondern eher wie IHK oder HWK; die sind ganz gerne dabei Entgelte nach oben und unten Pi mal Daumen zu Regeln, was aber nicht immer schlecht für den AN sein muss.

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...und das kann im Tarifbereich eigentlich nicht sein..

Genau.

Der Beschreibung nach klingt das nicht nach einer "klassischen" Behörde, sondern eher wie IHK oder HWK; die sind ganz gerne dabei Entgelte nach oben und unten Pi mal Daumen zu Regeln, was aber nicht immer schlecht für den AN sein muss.

Grundsätzlich richtig. Aber wenn man sich dem TVöD unterwirft, klappts halt nicht so.

SVA

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TV-V!

Wo unterscheiden sich da die Regelungen hinsichtlich der Tarifautomatik?

SVA

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Ich denke mal, sie unterscheiden sich nicht. Es geht aber um den TV-V.

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Ich denke mal, sie unterscheiden sich nicht. Es geht aber um den TV-V.

Und inwieweit hilft dein Hinweis jetzt weiter?