Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Berechnung Überstunden
Ayala:
Wie werden geleistete Überstunden berechnet, wenn sie nur für einen Tag angeordnet waren, und ich aufgrund der Gleitzeit meine normale Arbeit dann auf die restlichen Tage der Woche verteilt habe?
Also an einem Tag waren für eine Extratätigkeit 4 Überstunden angeordet, ich habe dann aber an dem Tag insgesamt 2 h mehr als die Sollzeit gearbeitet, aber in der Woche insgesamt 4 h mehr als Soll. In der Folgewoche hatte ich keinen Freizeitausgleich.
Im Tarifvertrag steht ja "Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."
Mir wurden aber lediglich die 2 h mehr für den Tag und nicht die 4 h mehr für die Woche als Überstunden angerechnet. Ist das so richtg?
Vielen Dank für die Antworten.
OrganisationsGuy:
Bis wie viel Uhr geht denn bei euch die Regelmäßige Arbeitszeit und bis wie viel Uhr wurde dir aufgetragen Tätigkeit X nachzugehen?
Ayala:
Ich habe qualifizierte Gleitzeit, in der Zeiterfassung werden jeden Tag 468 min als Sollzeit angegeben, die ich aber frei einteilen kann. Mir wurde an einem Tag angeordnet von 13:00 Uhr bis 17:00 einer anderen Tätigkeit nachzugehen.
WasDennNun:
Wieso sollten das Überstunden sein, der Ag hat doch nicht angeordnet, dass du 4 h mehr arbeiten sollst.
Er hat angeordnet, dass du 4 h was anderes machen sollst.
Ayala:
Das Leisten von Überstunden für diese Tätigkeit wurde vom AG angeordnet.
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