Autor Thema: Rückstufung  (Read 5370 times)

Baron

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Rückstufung
« am: 29.06.2022 12:08 »
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron

Bernstein

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« Antwort #1 am: 29.06.2022 12:34 »
Sollte sich der Kiollege auf eine Stelle, die in einer niedrigeren Entgeltgruppe ausgeschrieben wurde, beworben haben, dann ist eine Rückgruppierung durchaus gerechtfertigt.

Bist du sicher, dass er zurückgestuft wurde, also eine niedriger Stufe erhalten hat?

Organisator

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Antw:Rückstufung
« Antwort #2 am: 29.06.2022 13:01 »
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron

Warum sollte das nicht rechtens sein? Wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt, kriegt man auch ein neues Einkommen.

Johann

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Antw:Rückstufung
« Antwort #3 am: 29.06.2022 15:06 »
Der Kollege ist je nach auszuübender Tätigkeit eingruppiert und erhält entsprechend sein Entgelt.
Offenbar hat er sich auf eine Stelle mit geringerer Wertigkeit (bspw. von E8 auf E6) beworben und erhält völlig korrekt weniger Geld.

Um es dir genau sagen zu können, müsstest du mehr Daten liefern; Welche EG war der Kollege bisher, welche hat er jetzt, in welcher Stufe war er, in welcher ist er jetzt, gab es vorher evtl. Zulagen, die es jetzt nicht mehr gibt usw.?

Baron

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« Antwort #4 am: 07.07.2022 13:41 »
Hallo ins Team,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Leider kann ich mich erst heute melden.
Wenn ich Sie alle vestanden habe, dann ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt. Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.
Ich würde mich freuen, nochmals von Ihnen lesen zu können.
Grüße
Baron

WasDennNun

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« Antwort #5 am: 07.07.2022 13:49 »
Du meinst also, das er ein Recht auf übertarifliche Bezahlung hat?
Da geht dein Rechtsempfinden fehl.
Es gilt Vertragsfreiheit, also hätte er was anderes aushandeln müssen.
Ein Anrecht hat er nur auf das tarifvertragliche Entgelt.

Wenn er also sich also freiwillig ein schlechter bezahlten Job sucht und annimmt, dann ist das absolut rechtens.


EDIT: BTW: Seine vorzeiten spielen ja eine Rolle, dann er fängt ja nicht bei Stufe1 / Stufe 3 neu an, sondern bleibt in seiner Stufe.

Kaiser80

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« Antwort #6 am: 07.07.2022 13:52 »
leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.

Dann musst du leider weiter im Dunklen leben. ;)
Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Damit scheint sich dein Kollege abgefunden zu haben, wenn er einer entsprechenden Änderung beim gleichen Arbeitgeber zugestimmt hat.

Edit: Was sagt denn der Kollege dazu? Hat er mal mit dem Personalrat gesprochen? Hat der PR der Maßnahme denn zugestimmt?


Allgemeinverfügung

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« Antwort #7 am: 07.07.2022 14:43 »
...Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.

Guten Tag,

ich glaube, dass Sie hier den Gestaltungsspielraum und die üblichen Gehaltsabläufe in der privaten Wirtschaft mit den tarifvertragsrechtlichen Vorgaben im öffentlichen Dienst verwechseln. Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt. Ihr Kollege hätte sich ja nicht auf die schlechtere Stelle bewerben müssen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf dieser Welt, der dies begründen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Kaiser80

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« Antwort #8 am: 07.07.2022 16:06 »
Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt.
So wie ich das sehe, ist das unzutreffend

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #9 am: 07.07.2022 16:24 »
Wenn sich der Uni Professor an der uni auf eine Pförtnerstelle bewirbt, bekommt er auch nicht sein vorheriges Gehalt und Zulagen

Höchstens er wurde zwangsversetzt :-)

Bernstein

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« Antwort #10 am: 08.07.2022 06:57 »
Wie meine Vorredner bereits treffenderweise hervorgehoben habe werden Sie im öffentlichen Dienst nach der ausgeübten Tätigkeit und der damit verbundenen Entgeltgruppe bezahlt.
So wie ich das sehe, ist das unzutreffend
Zum Glück, für so einige, wird man nicht für die ausgeübten Tätigkeiten bezahlt.  ;D :D

Es wurde hier schon ganz klar herausgestellt, dass für die Eingruppierung die übertragenen Tätigkeiten zählen.

Bastel

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« Antwort #11 am: 08.07.2022 10:15 »
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Kollege, der bereits seit 14 Jahren im Tiefbau arbeit, hat sich auf eine neue Stelle des gleichen Arbeitgebers beworben. Diese Stelle jedoch befindet sich in einem Eigenbetrieb des Arbeitgebers. Jetzt hat er 400 € weniger Geld.
Ist das rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Baron

Ich würde den Kollegen für den Darwin Award vorschlagen.

veeam

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« Antwort #12 am: 08.07.2022 10:33 »
Mit diesem Rechtsverständnis würde ich mich nun mit EG12 auch gerne in unsere Poststelle versetzen lassen und den ganzen Tag Briefe öffnen, einscannen und in Fächer einsortieren :-) Ich bin doch immerhin schon bald 20 Jahre beim gleichen Arbeitgeber. Alles andere wäre doch wohl ein Unding.

Oder ich mache mal ein "Auslandsjahr" beim gleichen Arbeitgeber als Gärtner im Bauhof und zupfe Unkraut aus unseren Grünanlagen. Natürlich unter der Voraussetzung das ich immer meine EG12 mitnehmen kann.

Entschuldigung, aber wer auf einer EG9C Stelle sitzt und auch noch Zulagen bezieht, sollte einen ausreichend qualifizierten Bildungsweg gegangen sein um des verstehenden Lesens mächtig zu sein. Die Erfüllung der Tarifmerkmale für eine EG9C sollten ausreichend sein um die Konsequenzen für die Bewerbung auf eine niedriger bewertete Stelle im Vorfeld für sich begreifend eruieren zu können.

Herzlichen Glückwunsch also an den Arbeitnehmer des Monats.

Bernstein

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« Antwort #13 am: 08.07.2022 11:16 »
Was nützt es, wenn eine/r die Apotheken-Rundschau lesen kann, aber nicht mal in die Entgeltordnung schaut?
Die Qualifikation "Lesen" reicht nicht aus...

Flying

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« Antwort #14 am: 08.07.2022 12:35 »
Hallo ins Team,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Leider kann ich mich erst heute melden.
Wenn ich Sie alle vestanden habe, dann ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt. Ich sehe das allerdings etwas nuancierter. Der Kollege war bisher in 9c mit Zulage eingruppiert. Nun erhält er 9b aber ohne Zulage. Wenn er sich außerhalb des AG beworben hätte, würde ich dies so wie Sie, aber zum einen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des gleichen AG und zum anderen ist er bereits 14 Jahre bei dieser Kommune tätig. Dass diese Voraussetzungen überhaupt keine Rolle spielen sollen, leuchtet mir bei meinem Rechtsempfinden nicht ein.
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Grüße
Baron

Aber auch der eigene AG hat ja unterschiedliche Stellen mit unterschiedlichen Anforderungen die unterschiedlich bezahlt werden. Und wenn die Stelle nach 9b eingruppiert ist, dann erhält er halt auch 9b Gehalt.
Die 14 Jahre wirken sich nicht auf die Gruppe, sondern auf die Stufe aus - da dürfte er weiterhin in Stufe 5 oder 6 unterwegs sein.
Mir leuchtet das schon ein...