Autor Thema: Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?  (Read 5637 times)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #15 am: 30.06.2022 12:32 »
...wenn man sich nicht bereits vorher mind. 15 Min ausgelogt hat, werden bei uns ab 06.30 Std 30 Min abgezogen...oder weinger 30 aber größer 15 entsprechend auf 30 aufgestockt...ebenso nochmal 15 Min bei mehr als 9...bei 10 std wird die Uhr gestoppt (auch wenn man noch eingelogt ist - ggfls spätere Freigabe)
Heißt der AG lässt es zu, dass man 6:29 arbeitet ohne Pause gemacht zu haben.

..genau...ist aber im Grunde eine arbeitnehmerfreundliche Regelung...man darf nur nicht den fehler machen, 06.30Std zu arbeiten ohne Pause 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #16 am: 30.06.2022 12:36 »
Ich weise mal darauf hin, dass unterschieden werden muss, ob es sich um einen Arbeitnehmer oder einen Beamten handelt. Wenn es um Beamte geht, ist das Landesrecht Ausschlag gebend. Da kann es Unterschiede im Detail geben, bspw. zur Notwendigkeit von min. 15minütigen Pausen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #17 am: 30.06.2022 12:40 »
NRW regelung Beamte:
(1) Der Dienst ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

...ich denke nicht, dass die Regelung (die der aus dem ArbZG entspricht) irgendwo anders ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #18 am: 30.06.2022 12:48 »
Ich möchte gerne aus diesem Thread zitieren: "Pausen sind dann von der Arbeitszeit abzuziehen, wenn sie gemacht werden."
Und wenn du der Dienstanweisung nicht folgst und nach 6 h eine Pause machst, dann werden die Zeiten nicht abgezogen und du wirst automatisch abgemahnt. 8)

Ich halte es hier mit Lars73 aus dem verlinkten Thread:
"Die gesetzliche Regelung führt nicht dazu, dass wenn man 6h 15 min Arbeitet 15 Minuten als Pause gelten. Dazu braucht es sehr klare Vorgaben des Arbeitgebers zu den zu nehmenden Pausen.

Ansonsten wird es rechtlich meist so sein:
Wenn man entgegen der Anordnung des Arbeitgebers spätestens nach 6 h eine Pause zu machen dies nicht tut muss man mit Abmahnung und wenn man dabei bleibt mit einer Kündigung rechnen. (Wobei dies nur wenige Arbeitgeber durchziehen.)

Die Gutschrift der Zeit lässt sich ggf. durchsetzen. Der Arbeitgeber wird dann für den Beschäftigten feste Pausenzeiten anordnen. Wenn man dann in der Pause arbeitet besteht kein Anspruch auf Bezahlung und es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Ein Arbeitgeber der nicht durchsetzt, dass die Pausen rechtzeitig genommen werden muss ggf. mit Sanktionen rechnen."
Eben: Wenn der AN darauf pocht diesen illegalen Abzug der Arbeitszeit zurückzubekommen, dann muss er mit einer Abmahnung rechnen.
Alternativ:
Es wird zur Verfahrensvereinfachung der automatische Abzug der per DV angewiesenen Pausen vom AN genehmigt und der AN muss eine Gutschrift einfordern, wenn er keine Pause gemacht hat.

Muss mal in unsere DV schauen, ob das da so geregelt ist


ach ja wo kein Kläger, da ...


Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #19 am: 30.06.2022 14:54 »
Ist doch wieder nur sinnloser Mehraufwand. Wofür hat man das System, wenn man am Ende doch wieder manuell protokollieren muss und jemanden entsprechend korrigieren lassen muss?
Dann stellt man das System doch lieber genau so um, dass es macht, wie man es sich vorstellt.

Bei uns wird automatisch zusammengezählt, ob während der ganzen Arbeitszeit die nicht eingestempelte Zeit min. 30 Minuten betrug und wenn das nicht der Fall ist, wird um 20 Uhr (Arbeitsende) die Differenz zu den 30 Minuten runtergerechnet. Wenn du keine Pause gemacht hast bzw. dich dafür nicht ausgestempelt hast, weil du Pause am Schreibtisch machst, werden die 30 Minuten voll abgezogen.

Die 15 Minuten extra ab 9 Stunden werden bei uns nicht automatisch vom System "bearbeitet", darauf müsste man dann selbst achten.

Was macht bei euch das System, wenn jemand nur eine Arbeitszeit von 6:10 erbracht hat. Rein nach ArbZG sind volle 30 Minuten abzuziehen. In einigen Behörden wird zunächst aber nur die Arbeitszeit über 6 Std. verrechnet.

Ich bin heilfroh, dass bei uns das ArbZG in diesen Belangen eher den Status einer Richtlinie hat. Ich denke als Büroarbeitskraft mit Gleitzeit und allem muss man auch nicht so die Sorge haben, dass der Arbeitgeber ein Sklaventreiber ist, der die Angestellten nicht in die Mittagspause lässt und es daher diese harte Grenze von spätestens 6h ohne Pause geben muss.

Diese Regelung ist wohl eher an Unternehmen gerichtet, wo die Aufgaben physisch und nicht asynchron erledigt werden können. Bei uns im Büro können bis auf wenige Ausnahmen alle Mitarbeiter gleichzeitig Pause machen und der Laden läuft weiter. Bspw. im Einzelhandel muss man sich hingegen immer absprechen und dann wars damals bei mir schon oft knapp, dass man überhaupt die Pause noch irgendwo reingequetscht bekommt. Insbesondere wenn jemand krank war oder Urlaub hatte.

Zurück zur Frage:
Wenn man keine Pause macht oder sich dafür nicht ausstempelt, wird von der Anwesenheitszeit zwischen 6:00 bis 6:30 Stunden um den entsprechenden Betrag abgezogen. Bist du bspw. 6:17 Stunden ununterbrochen anwesend, werden dir 17 Minuten abgezogen.
Warst du für mindestens 6:30 Stunden ununterbrochen eingestempelt, werden die vollen 30 Minuten abgezogen.

Wenn du zwischendurch kurz zum Einzelhandel gegenüber gehst und dafür 12 Minuten ausgestempelt bist und dich bspw. um 8 Uhr das erste mal einstempelst und um 16 Uhr das letzte mal ausstempelst, werden automatisch 18 Minuten abgezogen, weil das die Differenz zu den 30 Minuten Mindestpause sind.

SVA

  • Gast
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #20 am: 30.06.2022 15:06 »
Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann. Ich frage mich, ob man im Öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist, wenn man gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz zur Richtlinie verklärt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #21 am: 30.06.2022 15:12 »
Und wenn sich eine Arbeitnehmer nicht schützen lassen will, wird er vom AG bestraft in dem ihm Arbeitszeit geklaut wird, weil das ArbZG es so will.  8)

nevertheless
Die Software und was sie rechnet ist das eine.
Was der AG mit dem AN an Regeln vereinbart das andere.
Wenn der AN damit zufrieden ist, das er 3x10min oder 6x5min Pause macht und dies pauschal erfasst wird in dem nach Anwesenheit von 6,5 h nur 6 h Arbeitsleistung erfasst wird, dann gibt es keine Probleme.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #22 am: 30.06.2022 15:48 »
...das ArbZG ist sowieso irgendwie ein Relikt aus der Zeit, als noch viel körperlich gearbeitet werden musste...der, der am Hochofen steht braucht diese Pausen in entsprechender Mindestlänge...heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...

...aber die Gewerkschaften tragen das ArbZG auch immer wie ein Heiligtum vor sich her...insbesondere verdi, schließlich waren es ihre Ur-Großväter, die für dies AN-Recht für uns alle ihr Leben ließen, als sie sich mutig und selbstlos den Kaiserlichen entgegenstellten (das ist ungefähr der Webespruch bei uns von verdi, wenn Neue begrüßt wereden 8))
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #23 am: 30.06.2022 15:50 »
Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann.

In der Tat und zudem allgemein kaum bekannt. Als ich einem Kumpel (AN in der Priv. Wirtschaft) sagte, dass er nach 10 Stunden grundsätzlich aufhören müsste zu arbeiten, schaute er mich schief an und lachte.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #24 am: 30.06.2022 15:50 »
heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...

kann man das nicht, solange sie mindestens insgesamt 30 / 45 Minuten betragen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #25 am: 30.06.2022 15:53 »
...das ArbZG ist sowieso irgendwie ein Relikt aus der Zeit, als noch viel körperlich gearbeitet werden musste...der, der am Hochofen steht braucht diese Pausen in entsprechender Mindestlänge...heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...

Iiih was hast du denn für einen AG? Festgelegte Pausenzeiten?
Also wir können individuelle Pausen machen, das Telefon muss halt (zu den Funktionszeiten) abgenommen werden, und sei es vom Kollegen.


lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #26 am: 30.06.2022 15:55 »
NRW regelung Beamte:
(1) Der Dienst ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

...ich denke nicht, dass die Regelung (die der aus dem ArbZG entspricht) irgendwo anders ist...
Sie entspricht gerade nicht dem ArbZG. Guck dir mal § 4 ArbZG an: "… durch im Voraus feststehende Ruhepausen …" Das ist in der NRW-Regelung, die du zitierst, nicht enthalten. In meinem Land gibt es zudem keine Vorgabe für die Mindestpausenlänge (ArbZG, NRW, Bund jeweils 15 min). Von daher ist es durchaus relevant, ob AN oder Beamter und – bei letzterem – welches Land.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #27 am: 30.06.2022 16:00 »

Also wir können individuelle Pausen machen, das Telefon muss halt (zu den Funktionszeiten) abgenommen werden, und sei es vom Kollegen.
...Telefon nehm ich - unabhängig von Pausen - sowieso nur ab, wenn ich Lust habe....oder wenn mir die Displayanzeige annehmbar erscheint... 8)

..und ich log mich nur aus, wenn ich das Gebäude verlasse...meine Pausen regel ich schon immer individuell bzw. per Systemvorgabe...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #28 am: 30.06.2022 17:19 »
Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann. Ich frage mich, ob man im Öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist, wenn man gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz zur Richtlinie verklärt.

Nur weil man im öD arbeitet, heißt es ja nicht, dass man jede gesetzliche Vorgabe zu 100% einhält, wenn sie Quatsch ist bzw. für den spezifischen Fall Quatsch ist und die Nichtanwendung für niemanden einen negativen Effekt hat, wenn man die Strafe bei Herausfinden der Nichtanwendung ausklammert. Eher ist es positiv, wenn man als Angestellter Büro- und Kopfarbeiter einfach selbst entscheiden kann, wann wie lange Pause gemacht wird.

Ich bin bspw. wesentlich produktiver wenn ich 3x je 10 Minuten raus ums Gebäude laufe um dann mit klarem Kopf weitermachen zu können als wenn ich nur einmal Mittags 30 Minuten Pause mache. Da ist mein Kopf nach 10 Minuten wieder fit und ich verschwende einfach 20 Minuten Lebenszeit.

Die deutschen Bemühungen in allen Ehren, absolut alles bis ins kleinste Detail zu regeln und zu vergesetzigen, aber Gesetze sind nunmal nicht in jeder Situation sinnvoll. Um das zu lösen gäbe es zwei Optionen:
- Man regelt noch viel mehr als bisher und versucht jede mögliche Situation irgendwie ins Gesetz zu gießen und hat dann auf einmal 5x so dicke Gesetzesbücher oder
- Man regelt in manchen Bereichen deutlich weniger und macht nur Metavorgaben, gibt ein Kommentar heraus, wie die Vorgaben zu verstehen sind und lässt bewusst Spielräume. Versucht jemand, diese Spielräume zu seinem Vorteil auszunutzen, indem bspw. ein Unternehmer seinen Mitarbeitern nur eine Minute Pause gönnt, weil im Gesetz steht "ausreichende Pause ist zu ermöglichen", kann ein Gericht immer noch klären, dass das in diesem Fall nicht rechtens ist.

Ich habe jetzt noch nicht alle Gesetze gelesen und werde da im Leben auch nicht mehr zu kommen, aber von dem was ich so weiß, könnte man ungefähr 90% streichen und durch "Appeliere an den gesunden Menschenverstand" ersetzen.

Und ob ich im öD mit dieser Ansicht richtig bin oder lieber in der pW mein Unwesen treiben sollte, ist mir auch ziemlich egal. Ich bin Softwareentwickler, ich entwickle Kunden irgendeine Bürosoftware nach deren Anforderungen. Ist mir doch wurst ob ich das im öD oder der pW mache. Insbesondere verstehe ich da den Zusammenhang nicht so sehr zwischen meiner Treudoofigkeit zu unsinnigen Gesetzen und meinem Arbeitgeber.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #29 am: 30.06.2022 17:52 »
Johann,
das Gesetz regelt nicht was der AN machen muss, es regelt auf was der AN einen Anspruch hat.