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Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?

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was_guckst_du:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.06.2022 12:21 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 30.06.2022 11:57 ---...wenn man sich nicht bereits vorher mind. 15 Min ausgelogt hat, werden bei uns ab 06.30 Std 30 Min abgezogen...oder weinger 30 aber größer 15 entsprechend auf 30 aufgestockt...ebenso nochmal 15 Min bei mehr als 9...bei 10 std wird die Uhr gestoppt (auch wenn man noch eingelogt ist - ggfls spätere Freigabe)

--- End quote ---
Heißt der AG lässt es zu, dass man 6:29 arbeitet ohne Pause gemacht zu haben.

--- End quote ---

..genau...ist aber im Grunde eine arbeitnehmerfreundliche Regelung...man darf nur nicht den fehler machen, 06.30Std zu arbeiten ohne Pause 8)

lumer:
Ich weise mal darauf hin, dass unterschieden werden muss, ob es sich um einen Arbeitnehmer oder einen Beamten handelt. Wenn es um Beamte geht, ist das Landesrecht Ausschlag gebend. Da kann es Unterschiede im Detail geben, bspw. zur Notwendigkeit von min. 15minütigen Pausen.

was_guckst_du:
NRW regelung Beamte:
(1) Der Dienst ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

...ich denke nicht, dass die Regelung (die der aus dem ArbZG entspricht) irgendwo anders ist...

WasDennNun:

--- Zitat von: SVA am 30.06.2022 12:30 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 30.06.2022 12:17 ---
--- Zitat von: SVA am 30.06.2022 11:44 ---Ich möchte gerne aus diesem Thread zitieren: "Pausen sind dann von der Arbeitszeit abzuziehen, wenn sie gemacht werden."

--- End quote ---
Und wenn du der Dienstanweisung nicht folgst und nach 6 h eine Pause machst, dann werden die Zeiten nicht abgezogen und du wirst automatisch abgemahnt. 8)

--- End quote ---

Ich halte es hier mit Lars73 aus dem verlinkten Thread:
"Die gesetzliche Regelung führt nicht dazu, dass wenn man 6h 15 min Arbeitet 15 Minuten als Pause gelten. Dazu braucht es sehr klare Vorgaben des Arbeitgebers zu den zu nehmenden Pausen.

Ansonsten wird es rechtlich meist so sein:
Wenn man entgegen der Anordnung des Arbeitgebers spätestens nach 6 h eine Pause zu machen dies nicht tut muss man mit Abmahnung und wenn man dabei bleibt mit einer Kündigung rechnen. (Wobei dies nur wenige Arbeitgeber durchziehen.)

Die Gutschrift der Zeit lässt sich ggf. durchsetzen. Der Arbeitgeber wird dann für den Beschäftigten feste Pausenzeiten anordnen. Wenn man dann in der Pause arbeitet besteht kein Anspruch auf Bezahlung und es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Ein Arbeitgeber der nicht durchsetzt, dass die Pausen rechtzeitig genommen werden muss ggf. mit Sanktionen rechnen."

--- End quote ---
Eben: Wenn der AN darauf pocht diesen illegalen Abzug der Arbeitszeit zurückzubekommen, dann muss er mit einer Abmahnung rechnen.
Alternativ:
Es wird zur Verfahrensvereinfachung der automatische Abzug der per DV angewiesenen Pausen vom AN genehmigt und der AN muss eine Gutschrift einfordern, wenn er keine Pause gemacht hat.

Muss mal in unsere DV schauen, ob das da so geregelt ist


ach ja wo kein Kläger, da ...

Johann:

--- Zitat von: Fragmon am 30.06.2022 10:34 ---
--- Zitat von: Johann am 30.06.2022 10:26 ---Ist doch wieder nur sinnloser Mehraufwand. Wofür hat man das System, wenn man am Ende doch wieder manuell protokollieren muss und jemanden entsprechend korrigieren lassen muss?
Dann stellt man das System doch lieber genau so um, dass es macht, wie man es sich vorstellt.

Bei uns wird automatisch zusammengezählt, ob während der ganzen Arbeitszeit die nicht eingestempelte Zeit min. 30 Minuten betrug und wenn das nicht der Fall ist, wird um 20 Uhr (Arbeitsende) die Differenz zu den 30 Minuten runtergerechnet. Wenn du keine Pause gemacht hast bzw. dich dafür nicht ausgestempelt hast, weil du Pause am Schreibtisch machst, werden die 30 Minuten voll abgezogen.

Die 15 Minuten extra ab 9 Stunden werden bei uns nicht automatisch vom System "bearbeitet", darauf müsste man dann selbst achten.

--- End quote ---

Was macht bei euch das System, wenn jemand nur eine Arbeitszeit von 6:10 erbracht hat. Rein nach ArbZG sind volle 30 Minuten abzuziehen. In einigen Behörden wird zunächst aber nur die Arbeitszeit über 6 Std. verrechnet.

--- End quote ---

Ich bin heilfroh, dass bei uns das ArbZG in diesen Belangen eher den Status einer Richtlinie hat. Ich denke als Büroarbeitskraft mit Gleitzeit und allem muss man auch nicht so die Sorge haben, dass der Arbeitgeber ein Sklaventreiber ist, der die Angestellten nicht in die Mittagspause lässt und es daher diese harte Grenze von spätestens 6h ohne Pause geben muss.

Diese Regelung ist wohl eher an Unternehmen gerichtet, wo die Aufgaben physisch und nicht asynchron erledigt werden können. Bei uns im Büro können bis auf wenige Ausnahmen alle Mitarbeiter gleichzeitig Pause machen und der Laden läuft weiter. Bspw. im Einzelhandel muss man sich hingegen immer absprechen und dann wars damals bei mir schon oft knapp, dass man überhaupt die Pause noch irgendwo reingequetscht bekommt. Insbesondere wenn jemand krank war oder Urlaub hatte.

Zurück zur Frage:
Wenn man keine Pause macht oder sich dafür nicht ausstempelt, wird von der Anwesenheitszeit zwischen 6:00 bis 6:30 Stunden um den entsprechenden Betrag abgezogen. Bist du bspw. 6:17 Stunden ununterbrochen anwesend, werden dir 17 Minuten abgezogen.
Warst du für mindestens 6:30 Stunden ununterbrochen eingestempelt, werden die vollen 30 Minuten abgezogen.

Wenn du zwischendurch kurz zum Einzelhandel gegenüber gehst und dafür 12 Minuten ausgestempelt bist und dich bspw. um 8 Uhr das erste mal einstempelst und um 16 Uhr das letzte mal ausstempelst, werden automatisch 18 Minuten abgezogen, weil das die Differenz zu den 30 Minuten Mindestpause sind.

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