Autor Thema: Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?  (Read 5390 times)

SVA

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #45 am: 01.07.2022 13:06 »
Nein. Wer hätte denn so etwas behauptet? Ich verweise auf meinen sehr deutlichen Hinweis, wer Normadressat des ArbZG ist.

WasDennNun

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #46 am: 01.07.2022 13:24 »
Ich denke Johann zielt darauf hinaus, dass das Gesetz ja vorgibt, was der AG dem AN nicht verwehren kann.
Also bräuchte es innerhalb des Betriebes keinerlei gesonderte individuelle Regelung wie man wann welche Zeiten automatisch abgezogen bekommt oder sonst irgendwas zur Pausen Regelung, sofern es nicht betrieblich notwendig ist, das u regeln (also Erreichbarkeiten von Funktionsträgern, Publikumsverkehr und so).
Sondern man stempelt ein, man stempelt aus, man macht seine pausen, wie sie einem zustehen, oder man lässt es bleiben und macht sie anders und so wie es einem gut tut (also 6x5 min Mikropausen z.B. können mehr bringen als 30 Min suppe fassen, aber das ist ja keine gesetzliche Pause, also "illegal")
Der AG nimmt seine Fürsorgepflicht Ernst und stubst den AN an, dass er doch bitte schön mehr Pausen machen und nicht 6h durcharbeiten sollte, wenn der das häufiger macht.

und alle wären zufrieden.

Stattdessen beschäftigen sich Herr Scharen mit dem Thema und verwalten sich 'nen Wolf, oftmals zu Lasten des AN, für den das ganze gedacht ist.

Fazit:
Es muss eine Modernisierung ArbZG §4 her:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause ohne deren Zustimmung beschäftigt werden.

Organisator

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #47 am: 01.07.2022 13:30 »
Fazit:
Es muss eine Modernisierung ArbZG §4 her:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause ohne deren Zustimmung beschäftigt werden.

So siehts aus. Das Gesetz muss sich - auf vernünftige Weise - an die Lebensrealitäten anpassen.

SVA

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #48 am: 01.07.2022 14:04 »
Ich denke Johann zielt darauf hinaus, dass das Gesetz ja vorgibt, was der AG dem AN nicht verwehren kann.
Also bräuchte es innerhalb des Betriebes keinerlei gesonderte individuelle Regelung wie man wann welche Zeiten automatisch abgezogen bekommt oder sonst irgendwas zur Pausen Regelung, sofern es nicht betrieblich notwendig ist, das u regeln (also Erreichbarkeiten von Funktionsträgern, Publikumsverkehr und so).
Sondern man stempelt ein, man stempelt aus, man macht seine pausen, wie sie einem zustehen, oder man lässt es bleiben und macht sie anders und so wie es einem gut tut (also 6x5 min Mikropausen z.B. können mehr bringen als 30 Min suppe fassen, aber das ist ja keine gesetzliche Pause, also "illegal")
Der AG nimmt seine Fürsorgepflicht Ernst und stubst den AN an, dass er doch bitte schön mehr Pausen machen und nicht 6h durcharbeiten sollte, wenn der das häufiger macht.

und alle wären zufrieden.

Stattdessen beschäftigen sich Herr Scharen mit dem Thema und verwalten sich 'nen Wolf, oftmals zu Lasten des AN, für den das ganze gedacht ist.

Fazit:
Es muss eine Modernisierung ArbZG §4 her:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause ohne deren Zustimmung beschäftigt werden.

§ 4 ArbZG legt nicht fest, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht verwehren kann. Die Norm legt fest, was der Arbeitgeber sicherzustellen hat. Es handelt sich nicht um eine Richtlinie, es ist zwingend einzuhaltendes Recht. Und zwar völlig unabhängig davon, ob man die Norm gut findet oder nicht.

Die Zeiterfassung und der Pausenabzug sind etwas gänzlich anderes. Hier begeht der Arbeitgeber ggfs. einen Arbeitszeit-/Abrechnungsbetrug. Das hat höchstens mittelbaren Bezug zum ArbZG.

WasDennNun

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #49 am: 01.07.2022 15:00 »
§ 4 ArbZG legt nicht fest, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht verwehren kann. Die Norm legt fest, was der Arbeitgeber sicherzustellen hat.
Sicherstellen ja, aber erzwingen?

SVA

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #50 am: 01.07.2022 15:05 »
Dem Arbeitgeber stehen überhaupt keine Zwangsmittel zur Verfügung, weshalb ich nicht weiß, was diese Frage soll.

WasDennNun

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #51 am: 01.07.2022 15:48 »
 ;D

BAT

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #52 am: 01.07.2022 16:26 »

So siehts aus. Das Gesetz muss sich - auf vernünftige Weise - an die Lebensrealitäten anpassen.

Oder umgekehrt. Die Sollzeiten meiner Teilzeittätigkeit sind stark auf die gesetzlichen Pausenregelungen zugeschnitten, nicht auf meine Wünsche. Leider. Und da bin ich nicht der Einzige. Sollzeiten von z. B. 6,5 Stunden sind supoptimal.  ;)

Opa

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #53 am: 02.07.2022 07:43 »

Was macht bei euch das System, wenn jemand nur eine Arbeitszeit von 6:10 erbracht hat. Rein nach ArbZG sind volle 30 Minuten abzuziehen. In einigen Behörden wird zunächst aber nur die Arbeitszeit über 6 Std. verrechnet.
Dieser Aussage kann ich nicht folgen. Das ArbZG schreibt vor, dass ab 6 Stunden die Arbeit zu unterbrechen ist. Die Pause beginnt also in deinem Beispiel in der juristischen Sekunde, nachdem 6 Stunden gearbeitet wurde. Wenn ich während der Pause Feierabend mache, also 6:10 h nach Arbeitsbeginn, endet damit auch die zu erfassende Arbeits- und Pausenzeit. Somit sind 6 geleistete Arbeitsstunden zu berücksichtigen.

Der Fehler in der oben stehenden  Gesetzesauslegung besteht darin, den Begriff der „Unterbrechung“ so wörtlich zu interpretieren, dass eine anschließende Wiederaufnahme der Tätigkeit am selben Arbeitstag vorgeschrieben sei. Dies entspricht aber nicht dem Zweck der Norm, die lediglich ein Durcharbeiten über 6 Stunden verhindern soll.
Tatsächlich wird eine Unterbrechung von 30 Minuten auch dann gewährleistet, wenn nur 10 Minuten abgezogen werden, da die Arbeit ja im Beispiel erst am Folgetag wieder aufgenommen wird.

SVA

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #54 am: 02.07.2022 10:04 »
Der Fehler besteht bereits bei der Annahme, das ArbZG regele den Abzug von irgendwelchen nicht gemachten Pausen von der erfassten Arbeitszeit. Die Norm verlangt vielmehr Maßnahmen des Arbeitgebers zur tatsächlichen rechtzeitigen Unterbrechung der Arbeit. Eine nicht gemachte Pause kann die Norm nicht erfüllen, egal wie sie von der Arbeitszeit abgezogen wird.

WasDennNun

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #55 am: 02.07.2022 10:51 »
Womit klar ist, dass (so meine Einschätzung) alle Arbeitgeber im öD, die Gleitzeit anbieten, gegen das ArbZG verstoßen, da sie keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Sperrung des Bildschirm, Telefone für 30 min wäre ja schon mal ein technisch realisierbarer Ansatz.
Den Sicherheitsdienst auf Patrouille schicken wiederum etwas übertrieben.

Also welche Möglichkeiten hat der AG noch?
Bleibt nur noch feste Arbeitszeiten, mit festvorgegeben Pausen, die durch Maßnahmen begleitet werden, die es dem AN verunmöglichen, während dieser Zeiten zu arbeiten.
Und warum: Na, weil das ArbZG es so verlangt!
Denn wenn es gesetzliche Regelungen gibt, sind sie selbstverständlich einzuhalten! Das gilt für insbesondere für den öffentlichen Dienst.

SVA

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Antw:Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
« Antwort #56 am: 02.07.2022 10:58 »
Eine reductio ad absurdum zeigt zumeist das Fehlen eines validen inhaltlichen Gegenarguments an.