Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?
WasDennNun:
Womit klar ist, dass (so meine Einschätzung) alle Arbeitgeber im öD, die Gleitzeit anbieten, gegen das ArbZG verstoßen, da sie keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Sperrung des Bildschirm, Telefone für 30 min wäre ja schon mal ein technisch realisierbarer Ansatz.
Den Sicherheitsdienst auf Patrouille schicken wiederum etwas übertrieben.
Also welche Möglichkeiten hat der AG noch?
Bleibt nur noch feste Arbeitszeiten, mit festvorgegeben Pausen, die durch Maßnahmen begleitet werden, die es dem AN verunmöglichen, während dieser Zeiten zu arbeiten.
Und warum: Na, weil das ArbZG es so verlangt!
Denn wenn es gesetzliche Regelungen gibt, sind sie selbstverständlich einzuhalten! Das gilt für insbesondere für den öffentlichen Dienst.
SVA:
Eine reductio ad absurdum zeigt zumeist das Fehlen eines validen inhaltlichen Gegenarguments an.
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