Also galt noch der BAT, als dein Arbeitsverhältnis begann. Entscheidend ist, in welche Entgeltgruppe und Stufe du bei Inkrafttreten des TVöD übergeleitet wurdest. Falls du in die sogenannte kleine E 9 übergeleitet wurdest, gab es nochmals eine Überleitung, als die Entgeltgruppe E 9 aufgesplittet wurde.
Um die Überleitungen zu überprüfen, müsstest du also angeben, in welcher Vergütungsgruppe und Lebensaltersstufe du bei Inkrafttreten des TVöD warst.