Autor Thema: Stufenzeit  (Read 1844 times)

porzelan

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Stufenzeit
« am: 29.06.2022 22:51 »
Hallo, ich habe meine Stelle seit 19 Jahren, war davon 2 Jahre im Elternzeit und  musste theoretisch  ab Letzte Monat in die Stufe 6 hochgestuft werden. Nach meine Anfrage wurde geantwortet, ich werde, nach angaben von früheren Chef, nächstes Jahr in die Stufe 6 kommen. Könnte die Stufenzeit so willkürlich gerechnet werden?

Isie

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Antw:Stufenzeit
« Antwort #1 am: 29.06.2022 23:43 »
Also galt noch der BAT, als dein Arbeitsverhältnis begann. Entscheidend ist, in welche Entgeltgruppe und Stufe du bei Inkrafttreten des TVöD übergeleitet wurdest. Falls du in die sogenannte kleine E 9 übergeleitet wurdest, gab es nochmals eine Überleitung, als die Entgeltgruppe E 9 aufgesplittet wurde.
Um die Überleitungen zu überprüfen, müsstest du also angeben, in welcher Vergütungsgruppe und Lebensaltersstufe du bei Inkrafttreten des TVöD warst.

JC83

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Antw:Stufenzeit
« Antwort #2 am: 30.06.2022 08:48 »
Hallo, ich habe meine Stelle seit 19 Jahren, war davon 2 Jahre im Elternzeit und  musste theoretisch  ab Letzte Monat in die Stufe 6 hochgestuft werden. Nach meine Anfrage wurde geantwortet, ich werde, nach angaben von früheren Chef, nächstes Jahr in die Stufe 6 kommen. Könnte die Stufenzeit so willkürlich gerechnet werden?

Grundsätzlich: Gemäß § 17 Abs. 3 Satz TVöD sind Elternzeiten zwar unschädlich, werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Es ist also nicht automatisch Willkür. Ob die Stufenlaufzeit tatsächlich korrekt ist, kann ob fehlender Angaben nicht beantwortet werden.