Autor Thema: Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage  (Read 1919 times)

bernd35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Hallo. Wie verhält es sich mit der Jahressonderzahlung und den Urlaubstagen, wenn man Elternzeit nimmt?

Ich möchte voraussichtlich, 1,5 Monate Elternzeit nehmen, beginnend ab Geburt des Kindes Ende November 2022. Ab Geburt nehme ich noch 1 Woche Resturlaub und im Anschluss dann noch 1,5 Monate Elternzeit, danach fange ich wieder in Vollzeit an.

Meine Fragen:

1.) Wird die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 / 2023 gekürzt, wenn die Geburt schon früher ist und ich z. B bereits Ende November für 1,5 Monate in Elternzeit gehe?
2.) Wie verhält es sich mit den Urlaubstagen bei Elternzeit? Würden diese in meinem Fall für 2022 oder 2023 gekürzt?

Danke für eure Antworten!

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #1 am: 30.06.2022 09:03 »
Hallo Bernd,

die Inanspruchnahme der Elternzeit nach §§ 15 ff. des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) führt nicht zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung in dem Jahr, in dem das Kind geboren wurde.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht zu Beginn des Jahres auch für die Monate der künftigen Elternzeit. Allerdings darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 I 1 BEEG).

bernd35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #2 am: 30.06.2022 13:48 »
Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #3 am: 30.06.2022 14:04 »
Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #4 am: 01.07.2022 07:12 »


#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.


Das heißt für meine Teilzeit-Elternzeit mit 18h / Woche: Ich bekomme die volle JSZ?

Isie

  • Gast
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #5 am: 01.07.2022 09:01 »
Wenn du im Jahr 2023 während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, ist für die Berechnung der JSZ dein Entgelt in den Bemessungsmonaten Juli bis September maßgebend. Die Sonderregelungen zur Elternzeit beziehen sich nur auf das Kalenderjahr der Geburt des Kindes.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #6 am: 01.07.2022 09:05 »


#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.


Das heißt für meine Teilzeit-Elternzeit mit 18h / Woche: Ich bekomme die volle JSZ?

Hallo Pascal,

soweit während des Bemessungszeitraumes eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, bemisst sich im Kalenderjahr der Geburt eines Kindes das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt fiktiv nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor Beginn der Elternzeit (Abs. 3 Satz 4). D. h. die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung bleibt zwar grundsätzlich das während des Bemessungszeitraumes tatsächlich gezahlte Teilzeitentgelt (insbesondere im Hinblick auf Entgeltgruppe und Stufe des Tabellenentgelts). Das Entgelt wird jedoch unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs, der am Tag vor Beginn der Elternzeit maßgeblich war, fiktiv hochgerechnet. Insoweit handelt es sich also lediglich um eine Ausnahme vom Grundsatz der zeitratierlichen Berechnung nach § 24 Abs. 2. Dabei ist auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigungsumfang vor dem Beginn der Elternzeit abzustellen.


DiVO

  • Gast
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #7 am: 01.07.2022 09:56 »
Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

Und wenn du von 02.12.2022 - 16.01.2023 Elternzeit nimmst, werden dir genau 0 Tage Urlaub gestrichen, da der zustehende Urlaub anteilig pro vollem Kalendermonat gekürzt wird.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
« Antwort #8 am: 01.07.2022 10:40 »
Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

Und wenn du von 02.12.2022 - 16.01.2023 Elternzeit nimmst, werden dir genau 0 Tage Urlaub gestrichen, da der zustehende Urlaub anteilig pro vollem Kalendermonat gekürzt wird.

Stimmt; hatte ich nicht korrekt beantwortet.