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Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage

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bernd35:
Hallo. Wie verhält es sich mit der Jahressonderzahlung und den Urlaubstagen, wenn man Elternzeit nimmt?

Ich möchte voraussichtlich, 1,5 Monate Elternzeit nehmen, beginnend ab Geburt des Kindes Ende November 2022. Ab Geburt nehme ich noch 1 Woche Resturlaub und im Anschluss dann noch 1,5 Monate Elternzeit, danach fange ich wieder in Vollzeit an.

Meine Fragen:

1.) Wird die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 / 2023 gekürzt, wenn die Geburt schon früher ist und ich z. B bereits Ende November für 1,5 Monate in Elternzeit gehe?
2.) Wie verhält es sich mit den Urlaubstagen bei Elternzeit? Würden diese in meinem Fall für 2022 oder 2023 gekürzt?

Danke für eure Antworten!

JC83:
Hallo Bernd,

die Inanspruchnahme der Elternzeit nach §§ 15 ff. des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) führt nicht zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung in dem Jahr, in dem das Kind geboren wurde.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht zu Beginn des Jahres auch für die Monate der künftigen Elternzeit. Allerdings darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 I 1 BEEG).

bernd35:
Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

JC83:

--- Zitat von: bernd35 am 30.06.2022 13:48 ---Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?

--- End quote ---

#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.

Pascal121:


#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.


Das heißt für meine Teilzeit-Elternzeit mit 18h / Woche: Ich bekomme die volle JSZ?

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