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Elternzeit - Jahressonderzahlung - Urlaubstage
Isie:
Wenn du im Jahr 2023 während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, ist für die Berechnung der JSZ dein Entgelt in den Bemessungsmonaten Juli bis September maßgebend. Die Sonderregelungen zur Elternzeit beziehen sich nur auf das Kalenderjahr der Geburt des Kindes.
JC83:
--- Zitat von: Pascal121 am 01.07.2022 07:12 ---
#Urlaub: Ja
#JSZ: Die volle Jahressonderzahlung erhält, wer in allen Kalendermonaten jeweils für mindestens einen Tag
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.
Das heißt für meine Teilzeit-Elternzeit mit 18h / Woche: Ich bekomme die volle JSZ?
--- End quote ---
Hallo Pascal,
soweit während des Bemessungszeitraumes eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, bemisst sich im Kalenderjahr der Geburt eines Kindes das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt fiktiv nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor Beginn der Elternzeit (Abs. 3 Satz 4). D. h. die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung bleibt zwar grundsätzlich das während des Bemessungszeitraumes tatsächlich gezahlte Teilzeitentgelt (insbesondere im Hinblick auf Entgeltgruppe und Stufe des Tabellenentgelts). Das Entgelt wird jedoch unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs, der am Tag vor Beginn der Elternzeit maßgeblich war, fiktiv hochgerechnet. Insoweit handelt es sich also lediglich um eine Ausnahme vom Grundsatz der zeitratierlichen Berechnung nach § 24 Abs. 2. Dabei ist auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigungsumfang vor dem Beginn der Elternzeit abzustellen.
DiVO:
--- Zitat von: bernd35 am 30.06.2022 13:48 ---Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?
--- End quote ---
Und wenn du von 02.12.2022 - 16.01.2023 Elternzeit nimmst, werden dir genau 0 Tage Urlaub gestrichen, da der zustehende Urlaub anteilig pro vollem Kalendermonat gekürzt wird.
JC83:
--- Zitat von: DiVO am 01.07.2022 09:56 ---
--- Zitat von: bernd35 am 30.06.2022 13:48 ---Heißt das dann, wenn ich jetzt ab 01.12.2022 - 15.01.2023 in Elternzeit gehen würde, dass ich dann 3 Urlaubstage für 2022 weniger habe? Du hast jetzt nur von der Jahressonderzahlung für 2022 gesprochen. Wie würde es für 2023 aussehen? Würde da was gekürzt werden?
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Und wenn du von 02.12.2022 - 16.01.2023 Elternzeit nimmst, werden dir genau 0 Tage Urlaub gestrichen, da der zustehende Urlaub anteilig pro vollem Kalendermonat gekürzt wird.
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Stimmt; hatte ich nicht korrekt beantwortet.
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