Da es ja nun konkreter wird, das BVAnp-ÄG 2022 in den Startlöchern steht, noch eine Frage zur Beihilfe, die ich bisher nicht klären konnte:
Angenommen ich habe bis 31.12.22 einen Bemessungssatz von 50%, und ab dem 01.01.23 einen Bemessungssatz von 70%, bezieht sich der Zeitraum dann auf das Behandlungsdatum, das Rechnungsdatum oder das Einreichungsdatum (schön wär's)?
Also wenn ich (rein theoretisch) noch ein Implantat machen lassen müsste, müsste ich das für 70% Beihilfe ab dem 1.1.23 machen lassen, ab dem 1.1.23 die Rechnung kriegen oder nur ab dem 1.1.23 abrechnen. Oder müsste sogar der Behandlungsstart ab dem 1.1.23 sein?
Der Fall müsste ja für die alten Beihilferegeln bis 2012 hinreichend bekannt sein!