Autor Thema: Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???  (Read 2860 times)

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #15 am: 01.07.2022 10:56 »
Zunächst einmal muss man sich darüber klar werden, was der Begriff Versetzung tariflich bedeutet:
2. Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Wenn jedoch innerhalb der Dienststelle jemand auf eine andere Arbeitsstelle "versetzt" wird, ist es tarif- und personalrechtlich keine Versetzung.
In NI ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig.
Alle Zuweisungen neuer Tätigkeiten die nicht eingruppierungsrelevant sind, die innerhalb der Dienststelle stattfinden, jedoch nicht.

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #16 am: 01.07.2022 10:59 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.
Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #17 am: 01.07.2022 11:01 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

Danke.
Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint? In der Regel lief es in unserer Behörde so, dass eine Erkrankter zeitlich vertreten wurde. Aktuell ähnlicher Fall in einer anderen Abteilung. Kollge krank, Krankheitsvertretung für 6 Monate festgelegt, da dann der erkrankte wieder da sein wird.

Fühl sich gerade sehr gegen seine Person gereichtet an und sehr unfair.
SV = Sachverhalt

Kaiser80

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #18 am: 01.07.2022 11:01 »
Die Frage ist, ob er überhaupt beteiligungspflichtig war.
U.a. dies wurde bereits hier diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118471.0.html
Jetzt mit deutschem Wort... dikutuert. Mei o Mei

Buttko567

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #19 am: 01.07.2022 11:04 »

Mit SV ist "sofortige Versetzung" gemeint?
Nein, hier im Forum gängige Abkürzung Sachverhalt(schilderung)

Was ich sagen kann:
- Stelle E 9 eingruppiert
- Kollege erkrankt
-  ca 10 bis 11 Monate krank, Zustand bessert sich
- stetige Kommunikation, dass er zurückkehren wird
- Eingliederung wird mit Arzt besprochen.
- Während der Abwesenheit schafft das übrigens Team nicht alle Tätigkeiten aufzufangen
- Während Jour Fix wird dem FB Leiter gesagt, dass wir Unterstützung benötigen, bis der Kollege zurück ist
- FB Leiter fordert Unterstützung bei der Verwaltung an, mit der Bitte um Krankheitsvertretung wärend der Abwesenheit
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
- Erkrankte Kollege meldet sich und erklärt, dass er in 2 Wochen wieder da ist
- Verteter erklärt er sei aber fest versetzt
- Verwaltung und PR bestätigen Aussage


Buttko567

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #20 am: 01.07.2022 11:19 »

Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.

Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.
Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.
Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.

Unsere Behörde sitzt in Osnabrück Nds.
Vorsorglich möchte er seine Situation von einem Anwalt vorerst prüfen lassen. Quasi um vorab zu erfahren, ob es überhaupt Chancen gäbe,  die eine Rückkehr rechtfertigen

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #21 am: 01.07.2022 11:22 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Lennywhite

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #22 am: 01.07.2022 11:26 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Lennywhite

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #23 am: 01.07.2022 11:28 »
Es ist genau wie bei mir....heftig

Buttko567

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #24 am: 01.07.2022 11:30 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

So kann ich es bestätigen. Allerdings hat man den Personalrat bei uns hinzugezogen. 


Buttko567

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #25 am: 01.07.2022 11:32 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Ich verstehe Eure Situation gut. Diese mangelnde Transparenz und von oben herab, macht Kollegen kaputt.

Hast Du einen Anwalt hinzugezogen?

Kaiser80

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #26 am: 01.07.2022 11:32 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Ich bin im LPVG NDS jetzt nicht so fit, aber sofern die Eingruppierung nicht betroffen ist der PR noch nicht  mal verpflichtend zu informieren.

Lennywhite

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #27 am: 01.07.2022 11:36 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Ich bin im LPVG NDS jetzt nicht so fit, aber sofern die Eingruppierung nicht betroffen ist der PR noch nicht  mal verpflichtend zu informieren.

Vielen Dank, ich sehe soviel Parallelen zu dem diesem Fall und auch viele Falschinformationen seitens der Behörde. Dass ich definitiv einen Anwalt hinzuziehen möchte, dass ist mir das Geld wert. Einfach um einmal alle Fakten prüfen zu lassen.

Vielen Dank für die Antwort.

@Buttko567

Anwalt wahrscheinlich nächste Woche. Ich werde berichten. Aktuell bin ich durcheinander, AG sGt dies, PR dass...schräg

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #28 am: 01.07.2022 11:41 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?
Der PR ist dann nicht in der Mitbestimmung und wurde "erfreulicherweise" im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert.
Aber auch dann hätte er entsprechende Gespräche führen sollen, wenn er den ein guter PR sein will.
Umgekehrt: Selbst wenn er in der Mitbestimmung gewesen wäre, wüsste ich nicht wie er diese Versetzung hätte rechtlich verhindern können. Denn wenn der PR nicht zustimmt, dann muss er etwas vorbringen können, warum diese Versetzung für den versetzten Kollegen nicht korrekt ist.
Ein "unfair gegenüber dem kranken Kollegen" reicht da nicht. Denn das ist ein anderer Verwaltungsakt und hat mit der Versetzung zunächst nichts zu tun.

WasDennNun

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Antw:Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???
« Antwort #29 am: 01.07.2022 11:46 »
- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Ich verstehe Eure Situation gut. Diese mangelnde Transparenz und von oben herab, macht Kollegen kaputt.

Hast Du einen Anwalt hinzugezogen?
Das traurige ist, dass der PR hinzugezogen wird, obwohl nicht notwendig, sprich die Dienststelle ja "überkorrekt", was die Formalie angeht, verhält.

Und der PR, da nicht die Mediationsrolle einnimmt wofür der eigentlich da ist, so sehe ich es zumindest.
Denn der PR ist rechtlich meist ein Zahnlosertiger und ich wüsste nicht was ein Anwalt da erreichen soll.

Es ist ein arschiges Verhalten der Dienststelle und
ein looser Verhalten des PRs das nicht so zu benennen und zu vermitteln unter allen Beteiligten.