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Krankheitsvertetung vs Versetzung / Rechtliches???

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Buttko567:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 10:59 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.07.2022 10:35 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:01 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.07.2022 06:28 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 30.06.2022 22:43 ---
Nun hat unser Kollege ein Problem. Meine Frage,  wenn der FB Leiter eine Krankheitsvertretung anfordern, kann die Verwaltung/Abteilungsleitung eine Versetzung draus machen, mit sofortiger Wirkung? Der Personalrat dachte es ginge um eine normale Versetzung nicht um eine Krankheitsvertretung.


--- End quote ---
Ja höchstwahrscheinlich, auch wenn der SV etwas unzureichend formuliert ist.

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Eben, die könnten sogar so was machen, ohne das der FB Leiter irgendwas angefordert hat. Denn letztendlich vertritt die Personalverwaltung den AG.
Damit da aber keine Willkür und intransparente Dinge passieren ist der PR idR dort in der Mitbestimmung.
Und wenn der PR nur eine KaffeeklatschDurchwinkTrupp ist, dann passiert so was.
Wenn der PR aber bei solchen Mitbestimmungen vorher alle Beteiligten befragt, wie da der Sachverhalt ist, kann eine Diskussion und Korrektur bei fehlerhaften Kommunikation stattfinden.
(Zustimmen muss der PR idR trotzdem, auch wenn FB Leiter das so nicht wollte, der AG aber weiter diesen Weg verfolgt und es nicht korrigieren will)

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Hätte der PR mit einer Extraklausel oder Absprache zustimmen können , z.B. Versetzung zugestimmt bis der erkrankte Kollgege wiederkehrt? Oder könnte der PR seine Zustimmung wiederrufen bzw. nachbessern? Dass würde mich interessieren.

--- End quote ---
Das wäre tariflich maximal eine Abordnung:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben
oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
und da wäre man in NI in der Mitbestimmung wenn sie 3 Monate überschreitet.

--- End quote ---

Unsere Behörde sitzt in Osnabrück Nds.
Vorsorglich möchte er seine Situation von einem Anwalt vorerst prüfen lassen. Quasi um vorab zu erfahren, ob es überhaupt Chancen gäbe,  die eine Rückkehr rechtfertigen

WasDennNun:

--- Zitat von: Buttko567 am 01.07.2022 11:04 ---- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung

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Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

Lennywhite:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 11:22 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 01.07.2022 11:04 ---- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung

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Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

--- End quote ---

Innerhalb der Dienststelle, in einer Zweigstelle, ja genau wie Du es schreibst.  Dann hätte man den PR nicht zuziehen müssen? Wahrscheinlich auf rechtlicher Grundlage auch wenig Chancen dagegen anzugehen?

Lennywhite:
Es ist genau wie bei mir....heftig

Buttko567:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 11:22 ---
--- Zitat von: Buttko567 am 01.07.2022 11:04 ---- Es kommt ein Kollege aus einer anderen Abteilung

--- End quote ---
Also weder versetzt noch abgeordnet, sondern nur einfach andere Tätigkeiten zugewiesen innerhalb dergleichen Dienststelle im gleichem Hause?
Falls Ja: PR hat nix zu melden

--- End quote ---

So kann ich es bestätigen. Allerdings hat man den Personalrat bei uns hinzugezogen. 

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