Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir war nicht klar, dass die fachliche Meinung meines Abteilungsleiters nicht sonderlich wichtig ist. Obwohl er ja eine detailierte Stellenbeschreibung für den Antrag abgeben musste. Mir erschließt sich nicht der Sinn dessen, wenn seine Stellenbeschreibung im Endeffekt nun doch nicht zählt.
Ich werde mich an HR wenden und nochmal detailliert meinen Aufgabenbereich schildern und um eine erneute Prüfung bitten. Falls das nichts bringt, muss ich wohl das Arbeitsgericht aufsuchen
Vielen Dank nochmals
Es kommt eben Null auf die Meinung von irgendjemanden an, weder vom Abteilungsleiter noch von HR.
Es sind eben die auszuübenden Tätigkeiten die durch die Arbeitsvorgänge eingruppiert sind.
Vollkommen Meinungsfrei
Oftmals ist es leichter die besondere
Schwierigkeit bei einer IT Tätigkeit darzustellen, als die
Bedeutung.
letzteres ist (so finde ich) im kommunalem Bereich eher selten zu finden, als im Land, wenn man z.B. in der Mittelbehörde eingesetzt ist.
Schau dir das mal in dem TdL Dokument an, ich finde da kriegt man ein bisserl besser eine Gespür für die tarifliche Einordnung (auch wenn es nur die Rechtsmeinung der TdL widerspiegelt
)