Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zeitlich befr. Höhergruppierung EG9b / Stufe 3 auf EG11 / Stufe 2

<< < (2/3) > >>

Jonas11987:

--- Zitat von: SVA am 01.07.2022 16:35 ---Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit löst eine Zulage nach § 14 und keine Eingruppierung nach § 12 aus.

--- End quote ---

Die neue Stelle ist mit TVL 11 ausgeschrieben. Vllt habe ich mich bei der Einleitung auch etwas unglücklich ausgedrückt - da auch nicht gut belesen was solche Dinge angeht.

Es soll so eine Art Ergänzung zum Vertrag geben, mein aktueller Vertrag bleibt bestehen.

Es handelt sich bei der Stelle um eine dienststelleninterne Ausschreibung.

Jonas11987:

https://imgur.com/ktKh9ap

Ich habe die Kernpunkte der Ausschreibung mal zusammengefasst.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jonas11987 am 01.07.2022 22:25 ---
--- Zitat von: SVA am 01.07.2022 16:35 ---Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit löst eine Zulage nach § 14 und keine Eingruppierung nach § 12 aus.

--- End quote ---

Die neue Stelle ist mit TVL 11 ausgeschrieben. Vllt habe ich mich bei der Einleitung auch etwas unglücklich ausgedrückt - da auch nicht gut belesen was solche Dinge angeht.

Es soll so eine Art Ergänzung zum Vertrag geben, mein aktueller Vertrag bleibt bestehen.

Es handelt sich bei der Stelle um eine dienststelleninterne Ausschreibung.

--- End quote ---
Irgendwelche Änderungen an deinem bestehendem Vertrag sind nicht notwendig. Es handelt sich um eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, das ist schon vertraglich geregelt. Guckst Du TVL §14
Das Geld muss so wie oben geschrieben fließen. Einer schlechteren Lösung musst du nicht zustimmen und sollte der PR, der idR in der Mitbestimmung ist, verhindern.

Jonas11987:
Vielen Dank für die Information.
Ich warte nun erstmal ab was genau mir angeboten wird.
Der Tipp mit dem Personalrat ist auch gut, da kann ich schonmal vorab nachfragen wiie das bisher so lief bei ähnlichen Konstellationen.
 

Jonas11987:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 17:02 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 16:34 ---
D.h. ab Mai 23 3939,07 € Entgelt 9b S4 mit Zulage zur EG11S3 4178,29
In 3 Jahren fällst du dann wieder in deiner 9bS4 zurück ohne Laufzeitverluste (also hast dann schon von der Stufe 4 die entsprechenden Zeiten durchlaufen).
Sollte man dir in 3 Jahren die Stelle dauerhaft übertragen, dann wirst du zu dem Zeitpunkt höhergruppiert, sprich fängst dann in der EG11S3 mit Stufenlaufzeit 0 neu an.

--- End quote ---

Und bis Mai 23 laufe ich in der 9b3 mit Zulage zur EG11S2 oder was ist zu erwarten?
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version