Autor Thema: Bewerbung Fachbereichsleitung // Übertragung der bisherigen Aufgaben  (Read 1633 times)

KaiBro

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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe gleich mehrere Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.

In unserer Verwaltung gibt es mehrere Fachbereitsleiter*innen und eine neu zu besetzende Stelle wurde vor ca. drei Monaten intern ausgeschrieben. Auf die Stelle gab es zwei geeignete Bewerber und es wurde sich für eine Person entschieden. Die Person hat die Stelle angetreten, ist allerdings zwei Wochen später von dieser zurückgetreten. Kann nun der unterlegene Bewerber gefragt und eingestellt werden oder bedarf es einer neue Ausschreibung?

Nehmen wir an, dass der unterlegene Bewerber die Stelle als Fachbereichsleitung erhält. Könnten bisherige Aufgaben des Mitarbeiters von heute auf morgen auf Mitarbeiter A übertragen werden oder bedarf es hier einer Anpassung des Arbeitsvertrages bzw. eine Zusatzvereinbarung? Ich könnte hiervon direkt betroffen sein, in dem mir die Aufgaben übertragen würden und daher interessiert es mich.

P.S.: Zu der Stelle als Fachbereichsleiter gibt es keine Stellenbeschreibung, der Stundenumfang unklar.



 


WasDennNun

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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe gleich mehrere Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.

In unserer Verwaltung gibt es mehrere Fachbereitsleiter*innen und eine neu zu besetzende Stelle wurde vor ca. drei Monaten intern ausgeschrieben. Auf die Stelle gab es zwei geeignete Bewerber und es wurde sich für eine Person entschieden. Die Person hat die Stelle angetreten, ist allerdings zwei Wochen später von dieser zurückgetreten. Kann nun der unterlegene Bewerber gefragt und eingestellt werden oder bedarf es einer neue Ausschreibung?

Nehmen wir an, dass der unterlegene Bewerber die Stelle als Fachbereichsleitung erhält. Könnten bisherige Aufgaben des Mitarbeiters von heute auf morgen auf Mitarbeiter A übertragen werden oder bedarf es hier einer Anpassung des Arbeitsvertrages bzw. eine Zusatzvereinbarung? Ich könnte hiervon direkt betroffen sein, in dem mir die Aufgaben übertragen würden und daher interessiert es mich.

P.S.: Zu der Stelle als Fachbereichsleiter gibt es keine Stellenbeschreibung, der Stundenumfang unklar.
Klar kann der ag sich irgendjemanden raussuchen dem er höherwertig Tätigkeiten überträgt.
Das ganze geraffel mit intern ausschreiben und so ist beamten gedöns, welches auf AN übertragen wird, ohne das es intern notwendig wäre.

KaiBro

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Meine Befürchtung ist folgende:
Mitarbeiter*in A erhält die Fachbereichsleitung in Bereich Z mit Stundenumfang X. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch den bisherigen Arbeitsplatz müssen einige Aufgaben auf andere Mitarbeiter verteilt werden, damit Mitarbeiter*in A die Fachbereichsleitung übernehmen kann. Damit keine neue Stelle ausgeschrieben werden muss und um Kosten zu sparen, werden beispielsweise mir neue Aufgaben übertragen, obwohl ich Vollzeit beschäftigt bin und mein Arbeitsplatz laut Stellenbeschreibung Vollzeit ist. Ist es dem Arbeitgeber dann überhaupt möglich mir weitere Aufgaben zu übertragen?

Es ist bei uns leider normal, dass Mitarbeiter immer mehr und mehr Aufgaben übertragen bekommen. Über die Hälfte der Belegschaft hat mehr als 100 Überstunden, die meisten sogar 200 und mehr. Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht hat und dieser auch nachkommen muss. Die Fehlzeiten sind in den vergangenen Monaten stark angestiegen und das sollte doch eine Warnung sein. Aber wie schon geschrieben, anstatt eine neue Stelle auszuschreiben, werden die Aufgaben, allein aus Kostengründen, auf jemand anderen übertragen und ich befürchte, dass ich der nächste Leidtragende bin und möchte direkt dagegen angehen.

SVA

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Ja, natürlich. Sofern sich dadurch die Eingruppierung nicht ändert.

clarion

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Niemand muss Überstunden machen, es sei denn, sie sind angeordnet.  Wenn mehr Arbeit da ist, als zu schaffen ist, dann zeigt man das den Vorgesetzten an, und bittet um Anweisung,  was liegen gelassen werden und was prioritär zu bearbeiten ist.

Und nach 40 Stunden in der Woche lässt man den Stift fallen und geht nach Hause, bei Teilzeit entsprechend früher.

KaiBro

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Niemand muss Überstunden machen, es sei denn, sie sind angeordnet.  Wenn mehr Arbeit da ist, als zu schaffen ist, dann zeigt man das den Vorgesetzten an, und bittet um Anweisung,  was liegen gelassen werden und was prioritär zu bearbeiten ist.

Und nach 40 Stunden in der Woche lässt man den Stift fallen und geht nach Hause, bei Teilzeit entsprechend früher.

Die Überstunden werden einigen Kollegen mündlich angeordnet. Schriftlich angeordnete Überstunden hat es noch nie gegeben, immer nur mündlich. Nur wenn ein Großteil der Belegschaft mehrere hundert Überstunden hat und zum Teil jetzt noch den Resturlaub aus 2021 nimmt, sollte die Vorgesetzten doch merken, das etwas nicht stimmt.

Ich persönlich würde mir das schriftlich geben lassen, um im Falle einer Erkrankung durch beispielsweise Überlastung auch etwas gegen den Arbeitgeber in der Hand zu haben. Oder bin ich hier auf einem Irrweg?

SVA

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Wie in diesem Thread diskutiert, gibt es keinen Anspruch auf eine schriftliche Anordnung. Sofern es um einen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geht, können Überstunden auch gar nicht angeordnet werden. Vielmehr können Arbeitsstunden angeordnet werden, die zu Überstunden werden, wenn sie nicht fristgerecht ausgeglichen werden, diese können dann auf den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD/TV-L gebucht werden und sind ansonsten auszuzahlen. Es gibt also ohnehin Nachweise für geleistete Überstunden.

WasDennNun

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Niemand muss Überstunden machen, es sei denn, sie sind angeordnet.  Wenn mehr Arbeit da ist, als zu schaffen ist, dann zeigt man das den Vorgesetzten an, und bittet um Anweisung,  was liegen gelassen werden und was prioritär zu bearbeiten ist.

Und nach 40 Stunden in der Woche lässt man den Stift fallen und geht nach Hause, bei Teilzeit entsprechend früher.

Die Überstunden werden einigen Kollegen mündlich angeordnet. Schriftlich angeordnete Überstunden hat es noch nie gegeben, immer nur mündlich. Nur wenn ein Großteil der Belegschaft mehrere hundert Überstunden hat und zum Teil jetzt noch den Resturlaub aus 2021 nimmt, sollte die Vorgesetzten doch merken, das etwas nicht stimmt.

Ich persönlich würde mir das schriftlich geben lassen, um im Falle einer Erkrankung durch beispielsweise Überlastung auch etwas gegen den Arbeitgeber in der Hand zu haben. Oder bin ich hier auf einem Irrweg?
2 Minuten, nachdem der Vorgesetzte einem die Arbeitsstunden angeordnet hat, schreibt man diesem eine Gesprächsnotiz per Email, mit dem Inhalt der Anordnung und der Bitte um Rücksprache, falls man diese falsch verstanden hat. Fehlanzeige nicht notwendig.
Falls keine Rückmeldung kommt dann Weiterleitung oder (ohne Abwarten) direkt CC An PR, der ja (in NI zumindest) da in der Mitbestimmung ist und cc an PR/HR (evtl. inkl. Nachfrage ob  Abfeiern in der Folgewoche und Freistellung für den Freitag)

Dann macht man diese Stunden, diese werden in der Folgewoche abgebummelt oder ausgezahlt.
Nix zukünftig mit 100 auf der Nadel.