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Bewerbung Fachbereichsleitung // Übertragung der bisherigen Aufgaben

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KaiBro:

--- Zitat von: clarion am 02.07.2022 23:15 ---Niemand muss Überstunden machen, es sei denn, sie sind angeordnet.  Wenn mehr Arbeit da ist, als zu schaffen ist, dann zeigt man das den Vorgesetzten an, und bittet um Anweisung,  was liegen gelassen werden und was prioritär zu bearbeiten ist.

Und nach 40 Stunden in der Woche lässt man den Stift fallen und geht nach Hause, bei Teilzeit entsprechend früher.

--- End quote ---

Die Überstunden werden einigen Kollegen mündlich angeordnet. Schriftlich angeordnete Überstunden hat es noch nie gegeben, immer nur mündlich. Nur wenn ein Großteil der Belegschaft mehrere hundert Überstunden hat und zum Teil jetzt noch den Resturlaub aus 2021 nimmt, sollte die Vorgesetzten doch merken, das etwas nicht stimmt.

Ich persönlich würde mir das schriftlich geben lassen, um im Falle einer Erkrankung durch beispielsweise Überlastung auch etwas gegen den Arbeitgeber in der Hand zu haben. Oder bin ich hier auf einem Irrweg?

SVA:
Wie in diesem Thread diskutiert, gibt es keinen Anspruch auf eine schriftliche Anordnung. Sofern es um einen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geht, können Überstunden auch gar nicht angeordnet werden. Vielmehr können Arbeitsstunden angeordnet werden, die zu Überstunden werden, wenn sie nicht fristgerecht ausgeglichen werden, diese können dann auf den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD/TV-L gebucht werden und sind ansonsten auszuzahlen. Es gibt also ohnehin Nachweise für geleistete Überstunden.

WasDennNun:

--- Zitat von: KaiBro am 03.07.2022 15:26 ---
--- Zitat von: clarion am 02.07.2022 23:15 ---Niemand muss Überstunden machen, es sei denn, sie sind angeordnet.  Wenn mehr Arbeit da ist, als zu schaffen ist, dann zeigt man das den Vorgesetzten an, und bittet um Anweisung,  was liegen gelassen werden und was prioritär zu bearbeiten ist.

Und nach 40 Stunden in der Woche lässt man den Stift fallen und geht nach Hause, bei Teilzeit entsprechend früher.

--- End quote ---

Die Überstunden werden einigen Kollegen mündlich angeordnet. Schriftlich angeordnete Überstunden hat es noch nie gegeben, immer nur mündlich. Nur wenn ein Großteil der Belegschaft mehrere hundert Überstunden hat und zum Teil jetzt noch den Resturlaub aus 2021 nimmt, sollte die Vorgesetzten doch merken, das etwas nicht stimmt.

Ich persönlich würde mir das schriftlich geben lassen, um im Falle einer Erkrankung durch beispielsweise Überlastung auch etwas gegen den Arbeitgeber in der Hand zu haben. Oder bin ich hier auf einem Irrweg?

--- End quote ---
2 Minuten, nachdem der Vorgesetzte einem die Arbeitsstunden angeordnet hat, schreibt man diesem eine Gesprächsnotiz per Email, mit dem Inhalt der Anordnung und der Bitte um Rücksprache, falls man diese falsch verstanden hat. Fehlanzeige nicht notwendig.
Falls keine Rückmeldung kommt dann Weiterleitung oder (ohne Abwarten) direkt CC An PR, der ja (in NI zumindest) da in der Mitbestimmung ist und cc an PR/HR (evtl. inkl. Nachfrage ob  Abfeiern in der Folgewoche und Freistellung für den Freitag)

Dann macht man diese Stunden, diese werden in der Folgewoche abgebummelt oder ausgezahlt.
Nix zukünftig mit 100 auf der Nadel.

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