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Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6

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SVA:
Es geht aber nicht um einen früheren Ausbildungsberuf zu einem in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Ausbildungsberuf, es geht um die Anforderung "erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren". Die Bürogehilfin/der Bürogehilfe war bspw. kein solcher Ausbildungsberuf  mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, sondern hatte eine kürzere Ausbildungsdauer von lediglich zwei Jahren.

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