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Weihnachtsgeld bei Kündigung

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Unique:
Hallöchen,

ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig ausbezahlen muss, wenn man unterjährig kündigt. Also bei Kündigung zum 30. Juni beispielsweise das halbe Weihnachtsgeld ausbezahlt. Bei uns ist das im TVöD ja etwas anders geregelt.
Wie ist es denn, wenn ich zum 31.11.2022 meinen Arbeitsvertrag kündige? Da habe ich dann keinen Anspruch auf meine JSZ laut Gesetz, obwohl das Geld ja bereits mit den Novembergehalt ausgezahlt wird. Kann ich diesen, ja nicht ganz unerheblichen, Verlust umgehen und beispielsweise zum 15. Dezember kündigen?
Ich weiß, dass normalerweise immer zum Ende des Monats bzw des Quartals gekündigt wird, aber vielleicht geht es ja doch..?  :o

Vielen Dank schon mal!

Mask:
Kündigen kannst du zu jedem beliebigen Zeitpunkt, dein AG muss es aber nicht akzeptieren.

Fragmon:
§ 20 TVöD ist abschließend:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

JC83:

--- Zitat von: Unique am 04.07.2022 12:08 ---
Wie ist es denn, wenn ich zum 31.11.2022 meinen Arbeitsvertrag kündige?

--- End quote ---

Dann wird dir der AG vermutlich mitteilen, dass dieses Datum nicht existiert  ;) ...

carlotka:

--- Zitat von: Fragmon am 04.07.2022 13:17 ---§ 20 TVöD ist abschließend:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

--- End quote ---

Aber was ist hiermit:
(6.1) 1Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsver-
hältnis vor dem 1. Dezember endet. 2Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis
vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums
nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der
Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nur das Ta-
bellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.48

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