Weihnachtsgeld bei Kündigung

Begonnen von Unique, 04.07.2022 12:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Unique

Hallöchen,

ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig ausbezahlen muss, wenn man unterjährig kündigt. Also bei Kündigung zum 30. Juni beispielsweise das halbe Weihnachtsgeld ausbezahlt. Bei uns ist das im TVöD ja etwas anders geregelt.
Wie ist es denn, wenn ich zum 31.11.2022 meinen Arbeitsvertrag kündige? Da habe ich dann keinen Anspruch auf meine JSZ laut Gesetz, obwohl das Geld ja bereits mit den Novembergehalt ausgezahlt wird. Kann ich diesen, ja nicht ganz unerheblichen, Verlust umgehen und beispielsweise zum 15. Dezember kündigen?
Ich weiß, dass normalerweise immer zum Ende des Monats bzw des Quartals gekündigt wird, aber vielleicht geht es ja doch..?  :o

Vielen Dank schon mal!

Mask

Kündigen kannst du zu jedem beliebigen Zeitpunkt, dein AG muss es aber nicht akzeptieren.

Fragmon

§ 20 TVöD ist abschließend:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

JC83

Zitat von: Unique in 04.07.2022 12:08

Wie ist es denn, wenn ich zum 31.11.2022 meinen Arbeitsvertrag kündige?

Dann wird dir der AG vermutlich mitteilen, dass dieses Datum nicht existiert  ;) ...

carlotka

Zitat von: Fragmon in 04.07.2022 13:17
§ 20 TVöD ist abschließend:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Aber was ist hiermit:
(6.1) 1Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsver-
hältnis vor dem 1. Dezember endet. 2Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis
vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums
nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der
Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nur das Ta-
bellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.48


Isie

Das ist eine Sonderregel für den Bereich TVöD-K (Krankenhäuser).

carlotka

Zitat von: Isie in 22.08.2022 19:15
Das ist eine Sonderregel für den Bereich TVöD-K (Krankenhäuser).

Stimmt, irgendwie dachte ich gelesen zu haben es ginge ums TVÖD K, aber tatsächlich steht da nichts.

Isie

Im TVöD gibt es diese Regelung in § 20 nicht. Du findest sie nur in der durchgeschriebenen Fassung des TVöD-K.

BAT

Ich bin ja auch Bürohengst, aber was bedeutet genau "durchgeschrieben"?

Spidersangel

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem
Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend
der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 durchgeschriebene Fassungen für
die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.

Quelle: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_15_TV%C3%B6D_V_Lesefassung_Stand_01_03_2021.pdf

Isie

Es gibt einen Tarifvertrag, der geändert und/oder durch Sonderregelungen ergänzt wird. Eine durchgeschriebene Fassung ist diejenige, in der alle Änderungen und die zutreffenden Sonderregelungen eingearbeitet sind, wie hier bei der durchgeschriebenen Fassung des TVöd-K.

BAT