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beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
algo86:
Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.
Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.
DiVO:
--- Zitat von: algo86 am 06.07.2022 10:35 ---Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.
Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.
--- End quote ---
Dann schreib die Antwort dann bitte hier auch rein. Ich bin da echt gespannt, was da rauskommt.
Organisator:
--- Zitat von: algo86 am 06.07.2022 10:35 ---Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
--- End quote ---
Das ist ganz sinnig. Es geht ja darum, dass der Student glaubhaft macht, über den notwendigen Schulabschluss zu verfügen. Was ihr als glaubhaft anerkennt, liegt in eurem Ermessen.
Je nach den Rechtsfolgen, die aus der Vorlage des Dokuments erwachsen, würde ich unterschiedlich hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung stellen.
Wenn ein übliches Dokument vorgelegt wird, welches vom Aussehen auch bereits bekannten Dokumenten entspricht wären meine Anforderungen geringer, als wenn etwas völlig exotisches vorgelegt wird. Im Zweifel (und nur dann) kann man sich das Original vorlegen lassen bzw. bei der ausgebenden Stelle nachfragen.
WasDennNun:
--- Zitat von: DiVO am 06.07.2022 10:37 ---
--- Zitat von: algo86 am 06.07.2022 10:35 ---Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.
Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.
--- End quote ---
Dann schreib die Antwort dann bitte hier auch rein. Ich bin da echt gespannt, was da rauskommt.
--- End quote ---
Also eine Kopie oder ein Kopie mit Stempel sieht schon unterschiedlich aus.
Ob ihr euch die Mühe macht...
Und ein Diplom im Prägedruck sieht auch anders aus als eine Kopie.
Aber was ihr als glaubhaft anerkennt und ob ihr euch die Mühe macht liegt eben wie Organisator schon sagt im ermessen.
Da hilft dann auch kein Digitaler Weg:
Oder wer von euch hat jemals die Root Zertifikate die im Firefox mit ausgeliefert werden überprüft?
Oder den Hash der Installationsdatei auf vertrauenswürdige Weise verifiziert?
Nö? Dann braucht ihr auch keine Stempel überprüfen und könnt jeden Dreck nach dem groben Anschein durchwinken.
Ich könnte noch nicht mal die Echtheit irgendeines Reisepasses annähernd als korrekt überprüfen, und nicht EU Pässe erst recht nicht.
Stressant:
Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.
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