Autor Thema: beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?  (Read 3315 times)

algo86

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #15 am: 06.07.2022 10:35 »
Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.

Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.

DiVO

  • Gast
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #16 am: 06.07.2022 10:37 »
Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.

Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.

Dann schreib die Antwort dann bitte hier auch rein. Ich bin da echt gespannt, was da rauskommt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #17 am: 06.07.2022 11:09 »
Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.

Das ist ganz sinnig. Es geht ja darum, dass der Student glaubhaft macht, über den notwendigen Schulabschluss zu verfügen. Was ihr als glaubhaft anerkennt, liegt in eurem Ermessen.

Je nach den Rechtsfolgen, die aus der Vorlage des Dokuments erwachsen, würde ich unterschiedlich hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung stellen.

Wenn ein übliches Dokument vorgelegt wird, welches vom Aussehen auch bereits bekannten Dokumenten entspricht wären meine Anforderungen geringer, als wenn etwas völlig exotisches vorgelegt wird. Im Zweifel (und nur dann) kann man sich das Original vorlegen lassen bzw. bei der ausgebenden Stelle nachfragen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #18 am: 06.07.2022 11:51 »
Natürlich wird nur das vorhanden sein geprüft und nicht die Echtheit. Das wäre gar nicht zu leisten.
Man schaut, ob eine beglaubigte Kopie vorliegt und geht davon aus, dass diese korrekt ist.
Genau das Gleiche kann ich aber auch mit einer normalen Kopie machen.
Hier stoße ich allerdings auf relativ großen internen Widerstand.

Ich habe die Angelegenheit nun zur Prüfung an unser Justiziariat weiter gegeben.
Mal schauen was von dort kommt.
Ich hoffe, dass ich was bewegen kann.

Dann schreib die Antwort dann bitte hier auch rein. Ich bin da echt gespannt, was da rauskommt.
Also eine Kopie oder ein Kopie mit Stempel sieht schon unterschiedlich aus.
Ob ihr euch die Mühe macht...
Und ein Diplom im Prägedruck sieht auch anders aus als eine Kopie.

Aber was ihr als glaubhaft anerkennt und ob ihr euch die Mühe macht liegt eben wie Organisator schon sagt im ermessen.

Da hilft dann auch kein Digitaler Weg:
Oder wer von euch hat jemals die Root Zertifikate die im Firefox mit ausgeliefert werden überprüft?
Oder den Hash der Installationsdatei auf vertrauenswürdige Weise verifiziert?

Nö? Dann braucht ihr auch keine Stempel überprüfen und könnt jeden Dreck nach dem groben Anschein durchwinken.
Ich könnte noch nicht mal die Echtheit irgendeines Reisepasses annähernd als korrekt überprüfen, und nicht EU Pässe erst recht nicht.

Stressant

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #19 am: 07.07.2022 12:33 »
Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

algo86

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #20 am: 07.07.2022 19:44 »
Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

Welche Hochschule war das?

Bibliothekar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #21 am: 08.07.2022 14:54 »
Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

Bei mir war es genau so (Hochschule Hannover). Bei meinem Arbeitgeber wiederum wurde ein Termin zur Vorlage und Sichtprüfung der Original-Dokumente vereinbart. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kann ja immer nur das Vorhandensein und nicht die Echtheit von Dokumenten überprüft werden. Beglaubigte Kopien sind daher meiner Meinung nach vollkommen Überflüssig, da die Person, die die Dokumente beglaubigt, ja auch einer Fälschung aufsitzen könnte. Es ist eine Maßnahme, die im Streitfall dafür sorgen soll, dass man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Wie viel Arbeitszeit bei sowas verloren geht...

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:beglaubigte Kopie von Zeugnis notwendig?
« Antwort #22 am: 08.07.2022 15:08 »
Habe letztens ein berufsbegleitendes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Das war ein Aufbaustudium, wo man einen Bachelor vorher benötigte. Ich brauchte weder eine beglaubigte Kopie vom Abituarzeugnis, noch vom Bachelorzeugnis. Wenn ich mich recht entsinne hatte ich alles auch nur digital eingereicht.

Bei mir war es genau so (Hochschule Hannover). Bei meinem Arbeitgeber wiederum wurde ein Termin zur Vorlage und Sichtprüfung der Original-Dokumente vereinbart. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kann ja immer nur das Vorhandensein und nicht die Echtheit von Dokumenten überprüft werden. Beglaubigte Kopien sind daher meiner Meinung nach vollkommen Überflüssig, da die Person, die die Dokumente beglaubigt, ja auch einer Fälschung aufsitzen könnte. Es ist eine Maßnahme, die im Streitfall dafür sorgen soll, dass man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Wie viel Arbeitszeit bei sowas verloren geht...
Sehe ich auch so,
für die Akten kann man dann halt eine beglaubigte Kopie selbst erstellen, in dem z.B. die abheftenden Stelle ihren Stempel auf eine Kopie, nach Sichtung des Originals, drauf ballert.