Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wann geschieht die Beurteilung nach der Probezeit?
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 05.07.2022 09:43 ---
--- Zitat von: Jannis228 am 05.07.2022 09:29 --- Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
--- End quote ---
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
--- End quote ---
Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.07.2022 09:54 ---
Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
--- End quote ---
Nein, tariflich korrekt kann man ja so gar nicht beantworten, da wir die zutreffende Eingruppierung nicht kennen. Der Wille/Rechtsmeinung E10 ist ja aber erkennbar.
Zudem ist der neu AG ja ziemlich frei was die Stufe betrifft. Nach §16 2a TVöD wäre auch E10 Stufe 3 möglich.
Jannis228:
--- Zitat von: Kaiser80 am 05.07.2022 10:07 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.07.2022 09:54 ---
Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
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Nein, tariflich korrekt kann man ja so gar nicht beantworten, da wir die zutreffende Eingruppierung nicht kennen. Der Wille/Rechtsmeinung E10 ist ja aber erkennbar.
Zudem ist der neu AG ja ziemlich frei was die Stufe betrifft. Nach §16 2a TVöD wäre auch E10 Stufe 3 möglich.
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ich bin eigentlich davon ausgegangen das ich in E10 Stufe 3 eingruppiert werde. Zunächst war ich etwas überrascht das ich während der Probezeit in meiner alten Gruppe starten soll aber nachdem mir das mit der Stufenverkürzung und der anschließenden Höhergruppieren erklärt wurde finde ich es eher von Vorteil, da ich mir so einige Jahre in Stufe 3 spare. Mir wurde mitgeteilt das dies die übliche Vorgehensweise sei.
Fragmon:
--- Zitat von: Kaiser80 am 05.07.2022 09:43 ---
--- Zitat von: Jannis228 am 05.07.2022 09:29 --- Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
--- End quote ---
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
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Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
Kaiser80:
--- Zitat von: Fragmon am 05.07.2022 11:03 ---
Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
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Ich weiss, dass hier nur ein Kann vorliegt. Aber der vergleich über 9bS3 E9b S4 nach 10 S4 vs. EG10/3 führt im 31.Monat zum "break Even". Da kann ne Menge passieren
Wer garantiert denn die "Positive" Beurteilung nach 12 Monaten?
FETT: Eben. Das ist halt ein Kuhhandel wenn es so stattfindet.
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