Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beschäftigungsverbot & Stufenlaufzeit
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gefährliches halbwissen:
Hallo,
ich war bisher im Geltungsbereich des TVÖD SuE beschäftigt. Wird ein Beschäftigungsverbot auf die Stufenlaufzeit angerechnet oder nicht? Mein neuer Arbeitgeber orientiert sich daran.
Liebe Grüße
Isie:
Es ist strittig, ob die Zeit eines Beschäftigungsverbots angerechnet wird. Die herrschende Meinung scheint zu sein, dass sie genauso wie die Mutterschutzfrist angerechnet wird. Eine ausdrückliche tarifliche Regelung gibt es aber nur für die Mutterschutzfrist. Der Berliner Senat hat vor kurzem entschieden, dass Zeiten eines Beschäftigungsverbots nicht anzurechnen sind, sondern die Stufenlaufzeit anzuhalten ist. Die GEW hat sich dazu dahingehend geäußert, dass das eine unzulässige Diskriminierung ist. Das betraf zwar den TV-L, aber die Regelungen zur Stufenlaufzeit sind identisch mit dem TVöD.
gefährliches halbwissen:
Hallo,
das hatte ich auch gefunden:
https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/tv-l-anhalten-der-stufenlaufzeit-im-beschaeftigungsverbot-unzulaessig#:~:text=Gleichstellung-,TV%2DL%3A%20Anhalten%20der%20Stufenlaufzeit%20im%20Besch%C3%A4ftigungsverbot%20unzul%C3%A4ssig,Besch%C3%A4ftigungsverbots%20aufgrund%20der%20Schwangerschaft%20gefasst.
Gibt es Gerichtsurteile dazu?
Liebe Grüße
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