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[BW] Von Angestellter zum Beamter: Auflösungsvertrag notwendig?
daani123:
Hallo,
wenn ich beim selben Dienstherr vom Angestellten- in ein Beamtenverhältnis wechsle, ist für die Beendigung des Angestelltenverhältnis ein Auflösungsvertrag notwendig oder bin ich mit der Ernennung automatisch kein Angestellter mehr?
Danke + VG Daniel
Schmitti:
§ 9 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg
Fragmon:
Es ist nicht notwendig, wundere dich aber nicht, wenn es deine Dienststelle trotzdem so möchte.
Organisator:
--- Zitat von: daani123 am 07.07.2022 08:35 ---(...) bin ich mit der Ernennung automatisch kein Angestellter mehr?
--- End quote ---
Genau so.
bettelmusikant:
§ 9 […]
(3) Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.
Erläuterung: Die Vorschrift bewirkt, dass mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes erlischt. Ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis erlischt mit der Ernennung kraft Gesetzes, ohne dass es einer Kündigung (§§ 620 ff. BGB, § 34 TVöD) oder eines Auflösungsvertrages (§ 311 Abs. 1 BGB, § 33 Abs. 1 lit. b TVöD) bedarf. Sinn und Zweck der Regelung ist es, mehrere Beschäftigungsverhältnisse zu dem gleichen Dienstherrn/Arbeitgeber zu vermeiden.
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