Autor Thema: Eingruppierung Straßenbauingenieure  (Read 4350 times)

RJBauIng

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Eingruppierung Straßenbauingenieure
« am: 07.07.2022 13:27 »
Hallo,

ich bin jetzt seit knapp drei Jahren bei einer Gemeinde beschäftigt und damals mit E11/3 eingestiegen. Ab November dann E11/4. Vorher habe ich 5 Jahre in einem Ingenieurbüro gearbeitet. Mein Studienabschluss ist ein Bachelor Of Engineering.

Wie allen bekannt ist, werden Bauingenieure im ÖD dringend gesucht, das merke ich auch bei den umliegenden Kommunen und Kreisen. Mittlerweile muss ich feststellen, dass immer mehr Straßenbauingenieure als E12 ausgeschrieben werden. Die Stellen überschneiden sich in vielen Teilen mit meinem aktuellen Aufgabenbereich.

Jetzt würde mich mal interessieren, ob die geforderte "besondere Schwierigkeit oder Bedeutung" für die E12 bei mir oder generell solchen Stellen ohne Personalverantwortung gegeben ist oder die anderen Kommunen dies so ausschreiben, da sonst keine Bewerber gefunden werden.

Meine Stellenbeschreibung wird aktuell neu aufgesetzt, die Zeitanteile sich noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund der Länge werde ich diese kurz zusammenfassen:

Straßenbau 70 %

- Erstellung Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltungskonzepte für Straßen, Entwässerungsanlagen und Brückenbauwerken in Abstimmung mit Eigenbetrieb Abwasserwerk und Wasserwerk

- Veranlassung und Kontrolle Brückenprüfungen nach DIN 1076

- Veranlassung und Kontrolle Bodenuntersuchungen / Eignungsprüfungen

- Erstellung Ausschreibungen einschl. Leistungsverzeichnisse

- Erstellung Planungen für Kleinmaßnahmen

- Beauftragung und Begleitung von Planungsbüros in allen Leistungsphasen

-Vergabe von Aufträgen an Baufirmen/Handwerksbetriebe

- Abwicklung der Baumaßnahmen in der Bauherrenfunktion

- Prüfung und Bearbeitung der Rechnungen von Ing.-Büros, Baufirmen etc.

- Beantragung und Abwicklung für Fördermittel im Straßenbau

- Ansprechpartner für Bürger und Politik, Beantwortung von Anträgen, Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungen, Verfassen Druckvorlagen für Rat & Fachausschüsse, Teilnahme an Sitzungen

Straßenkataster 10 %

- Erstellung und Aktualisierung eines Straßenkatasters im GIS einschl. Einarbeitung des Straßensanierungskonzeptes

Fremdaufgrabungen/Straßenaufbrüche 5 %

- Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen für Straßenaufbrüchen
- Kontrolle der fachgerechten Umsetzung, Abnahmen etc.

Straßenbeleuchtung 5 %

- Prüfung und Bearbeitung von Anträgen für Erweiterung oder Versetzung von Straßenlaternen
- Abstimmung der Straßenbeleuchtungskonzepte mit dem Versorgungsunternehmen in Abstimmung mit den politischen Gremien
- Prüfung und Beauftragung der Angebote vom Rahmenvertragspartner
- Prüfung und Bearbeitung der Rechnungen einschl. Abwicklung mit Bürgern bei Versetzungsanträgen für Straßenlaternen

Begleitung Bauleit- und Gemeindeentwicklungsplanung 5 %

- Verfassung fachlicher Stellungnahmen für den Fachbereich Gemeindeentwicklungsplanung hinsichtlich der Bauleitplanung, bei Erschließungsverträgen, Bauanträge etc.
- Verfassung fachlicher Stellungnahmen für Gemeinde- und Sonderprojekte hinsichtlich der straßenbautechnischen Umsetzbarkeit

Koordination Breitbandausbau 5 %

- Koordination des Breitbandausbaus innerhalb des Gemeindegebietes in Abstimmung mit den Telekommunikationsunternehmen
- Prüfung und Genehmigung der Planungen/Wegesicherungsanträge/Standorte POP-Stationen, NVT's etc.
- Kontrolle und Begleitung der Bauausführung

Das wären so im Groben meine aktuellen Aufgaben. Meine Unterschiftenbefugnis ist bis 5.000 € und ich treffe viele Entscheidungen selbstständig. Mein direkter Vorgesetzter ist die Sachgebietsleitung Tiefbau (E12) und danach die technische Bereichsleitung (E13). Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.

Alternativ wäre mich auf eine der o. g. Stellen zu bewerben, obwohl ich eigentlich gerne hier arbeite. Nur die Arbeitsauslastung ist leider extrem hoch und wir könnten locker noch eine Ingenieurstelle gebrauchen. Aktuell besteht der Fachbereich Straßenbau eigentlich nur dich mich (gute Verhandlungsposition?). Falls ich mich nach November auf eine externe Stelle bewerbe, kann ich mir dann die Erfahrungsstufe 4 anrechnen lassen (auch bei E12) oder ist das reine Verhandlungssache?



Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #1 am: 07.07.2022 13:37 »
Joa, ich find die EG 11 für die gechilderten Tätigkeiten ziemlich zutreffend. Besonder Schwierigkeit+Bedeutung im Tarifsinne vermag ich da nicht zu erkennen.


Alternativ wäre mich auf eine der o. g. Stellen zu bewerben, obwohl ich eigentlich gerne hier arbeite. Nur die Arbeitsauslastung ist leider extrem hoch und wir könnten locker noch eine Ingenieurstelle gebrauchen. Aktuell besteht der Fachbereich Straßenbau eigentlich nur dich mich (gute Verhandlungsposition?). Falls ich mich nach November auf eine externe Stelle bewerbe, kann ich mir dann die Erfahrungsstufe 4 anrechnen lassen (auch bei E12) oder ist das reine Verhandlungssache?

Tja, versuch macht klug. Evtl. klappts ja.
Die Anerkennung von Stufenlaufzeiten, die in einer niedrigeren EG erworben wurden, sind Verhandlungssache. Rechtsanspruch auf S4 bestünde nicht, Aber möglich ist es vgl §16 Abs. 2 und u.U. 2a

Buschi

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #2 am: 07.07.2022 23:29 »
Ich tu mich bereits mit der EG 11 schwer. Wo sind die besonderen Leistungen? Klingt alles nach 0815. Woanders machen das Techniker/innen.

Opa

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #3 am: 08.07.2022 06:51 »
Im Zusammenhang mit dem beschriebenen Verantwortungsbereich geht es um Maßnahmen, wo die damit verbundenen Aufträge regelmäßig im fünfstelligen und in Einzelfällen bis in den siebenstelligen Bereich gehen. Eine Unterschriftsbefugnis von 5.000 Euro spricht dafür, dass hier ein wesentlicher Teil der Verantwortung bei einer vorgesetzten Stelle liegt. Das mindert die „besondere Bedeutung“ der übertragenen Aufgaben wesentlich. Ich wäre auch nicht AT, wenn ich beim G7-Gipfel für die Garderobe der Teilnehmer zuständig wäre.

Der Schwerpunkt „Straßenbau“ enthält eine Reihe von Aufgaben, deren Wertigkeit sehr uneinheitlich erscheint. Ohne weitere Differenzierung der Zeitanteile ist es schwierig, hier zu einem Ergebnis zu kommen.

Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #4 am: 08.07.2022 07:02 »
Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.

Mit welcher Begründung nach dem TVöD willst du denn eine Zulage haben?

RJBauIng

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #5 am: 08.07.2022 07:24 »
Ich tu mich bereits mit der EG 11 schwer. Wo sind die besonderen Leistungen? Klingt alles nach 0815. Woanders machen das Techniker/innen.

Es war ja nur eine kurze Zusammenfassung. Ich erstelle schon Planungen für Baumaßnahmen einschl. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung Vergabe und Bauüberwachung bis Abnahme (zuletzt z. B. öffentliche Parkplätze, Deckensanierungen, punktuelle Maßnahmen gegen Starkregen). Aufgrund der personellen Kapazitäten ist es leider nicht möglich bei den großen Straßenbaumaßnahmen die Planungsleistungen etc. selber zu erbringen, allerdings hat die Erfahrung leider gezeigt, dass man die Planungsbüros nicht alleine laufen lassen kann, sondern die einzelnen Planungsphasen intensiv begleiten muss.

Die Unterschriftenbefugnis ist bei uns generell per Satzung seit langem so festgelegt. Bis 5.000 € Sachbearbeiter, bis 15.000 € Sachgebietsleitung, danach der Bürgermeister persönlich. Es wird aber schon von mir erwartet, dass ich selbstständig die Bau- und Sanierungsmaßnahmen festlege und diese dann durch die Sachgebietsleitung bestätigen bzw. dann letztendlich die vorbereiteten Aufträge entsprechend den Vorgaben der Satzung unterschreiben lasse. Mir ist natürlich schon klar, dass die Verantwortung für den Fachbereich letztendlich bei meinem Vorgesetzten liegt.

Mich hätte nur grundsätzlich interessiert, was die Vorgaben in dem Fachbereich für die E12 sind. Wie bereits geschrieben, wurden in letzter Zeit einige Stellen mit E12 ausgeschrieben und das Aufgabenfeld unterscheidet sich augenscheinlich nicht groß. Z. B. auch eine reine Bauleiterstelle LPH 6-9. Oder ist der Unterschied, dass in den großen Kommunen die Straßenplanungen komplett eigenständig ohne Ingenieurbüro erstellt werden? Verkehrsbedeutung der Straßen (Kreis/Stadt vs kleine Gemeinde?)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #6 am: 08.07.2022 07:32 »
Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.

Mit welcher Begründung nach dem TVöD willst du denn eine Zulage haben?
Also ich denke die beste Begründung ist die Arbeitsmarktlage und die fehlenden Möglichkeiten des TVöD diese abzubilden.
Wir sind ja nun mal nicht mehr im Sozialismus (gleiche Arbeit gleiches Geld), sondern in der Marktwirtschaft (Der Wert der Ware Arbeitskraft richtet sich nach dem Marktwert)

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #7 am: 08.07.2022 07:38 »
Die Rechtsmeinung der AG zur Eingruppierung hat insb. im kommunalen Bereich ofte die viezitierte Qualität eines Würfelwurfes.

Die Vorgeben für EG12 finden sich natürlich in der EGO. Bei den ings benötigt man dort mind 33% bzw 50 % besondere Leistungen:
Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung

Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #8 am: 08.07.2022 08:01 »
Ich bin jetzt am überlegen, ob es sinnvoll wäre, eine Höhergruppierung auf E12 anzufragen oder ggf. eine Zulage.

Mit welcher Begründung nach dem TVöD willst du denn eine Zulage haben?
Also ich denke die beste Begründung ist die Arbeitsmarktlage und die fehlenden Möglichkeiten des TVöD diese abzubilden.
Wir sind ja nun mal nicht mehr im Sozialismus (gleiche Arbeit gleiches Geld), sondern in der Marktwirtschaft (Der Wert der Ware Arbeitskraft richtet sich nach dem Marktwert)

Die ADD lehnt jegliche "freiwillige Leistungen" , bei der es sich bei dieser Zulage handeln würde, bei den massiv verschuldeten Kommunen ab. Daher ist davon auszugehen, dass diese Zulage nicht gezahlt wird, da sie keinerlei Begründung im TVöD findet.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #9 am: 08.07.2022 08:16 »
Und? Das ist eine freiwillige Entscheidung der AGseitig beteiligten Entscheidungsträger, die hoffentlich wohlwollend eine Kosten Nutzen Analyse gemacht haben und den Schaden, der durch fehl oder nicht Besetzung der Arbeitsplätze entsteht, als geringer Einstuft, als die Mehrkosten durch die "freiwilligen Leistungen".
Denn ansonsten werden Steuergelder verschwendet und die Entscheider die obige Entscheidung (nicht oder fehlerhaft) getroffen haben, müssen in die Verantwortung gezogen werden.
Den Gesamtwirtschaftlichen Schaden der dadurch entsteht (gesperrte Brücken etc.) möchte ich da gar nicht gegen rechnen.

Also wie war das mit deinem Argument?

SVA

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #10 am: 08.07.2022 08:24 »
Möglicherweise ist es auch eine aus der Mitgliedschaft im räumlich zuständigen KAV erwachsende Verpflichtung, nicht übertariflich zu zahlen. Das kann aber alles dahingestellt bleiben, denn tariflich steht mutmaßlich nicht einmal die E11 zu, geschweige denn eine Zulage. Und auf "tariflich" kommt es hier an. Dass "tariflich" rechtlich grundsätzlich lediglich eine Untergrenze darstellt, ist unbestritten. Hier geht es aber um "tariflich", für "bestimme Deinen Marktwert und such Dir wen, der ihn zahlt" gibt es bestimmt irgendwo Selbsthilfegruppen für ach so gesuchte Spezialisten, die in Gehaltsverhandlungen abstinken.

Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #11 am: 08.07.2022 08:38 »
Und? Das ist eine freiwillige Entscheidung der AGseitig beteiligten Entscheidungsträger, die hoffentlich wohlwollend eine Kosten Nutzen Analyse gemacht haben und den Schaden, der durch fehl oder nicht Besetzung der Arbeitsplätze entsteht, als geringer Einstuft, als die Mehrkosten durch die "freiwilligen Leistungen".
Denn ansonsten werden Steuergelder verschwendet und die Entscheider die obige Entscheidung (nicht oder fehlerhaft) getroffen haben, müssen in die Verantwortung gezogen werden.
Den Gesamtwirtschaftlichen Schaden der dadurch entsteht (gesperrte Brücken etc.) möchte ich da gar nicht gegen rechnen.

Also wie war das mit deinem Argument?

Ich gehe mal aus, dass du nur deinen Standpunkt vehement verteidigen willst.

Ich bin seit 35 Jahren in der Verwaltung und habe noch nie erlebt, dass eine Zulage auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt. Hier geht es nicht um Personalgewinnung, sondern um eine Einzelfallentscheidung, der jegliche Basis entbehrt. Auch interessiert eine ADD im Moment (leider) immer noch nicht, dass in den Kommunen akuter Fachkräftemangel herrscht, wenn man sich die Genehmigungen der Haushalte mit den damit verbundenen Auflagen betrachtet.
« Last Edit: 08.07.2022 08:44 von Bernstein »

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #12 am: 08.07.2022 09:08 »

Ich bin seit 35 Jahren in der Verwaltung und habe noch nie erlebt, dass eine Zulage auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt.
Bei mir sind es nicht 35 Jahre sondern nur rd. 18, aber so ist es.

Auch interessiert eine ADD im Moment (leider) immer noch nicht, dass in den Kommunen akuter Fachkräftemangel herrscht, wenn man sich die Genehmigungen der Haushalte mit den damit verbundenen Auflagen betrachtet.
Das dürfte deutschlandweit, landesweit oder kreisweit sehr sehr unterschiedlich sein. Was ich so alles an Auflagen in Haushaltsgenehmigungen gelesen habe... 50-70% nicht das Papier wert auf dem Sie gedruckt sind. Wenn ich so einen Scheiß wie "12 Monate Wiederbesetzungssperre" lese, komm ich vor Lachen nicht mehr in den Schlaf. "Vorrangig mit eigenem Personal besetzen". Hör auf...
Will sagen: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!Ob Zulage, neuer "Aufgabenzuschnitt"... Das Risiko ertappt zu werden ist doch wahrlich auch nicht das höchste
« Last Edit: 08.07.2022 09:23 von Kaiser80 »

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #13 am: 08.07.2022 09:32 »
Und? Das ist eine freiwillige Entscheidung der AGseitig beteiligten Entscheidungsträger, die hoffentlich wohlwollend eine Kosten Nutzen Analyse gemacht haben und den Schaden, der durch fehl oder nicht Besetzung der Arbeitsplätze entsteht, als geringer Einstuft, als die Mehrkosten durch die "freiwilligen Leistungen".
Denn ansonsten werden Steuergelder verschwendet und die Entscheider die obige Entscheidung (nicht oder fehlerhaft) getroffen haben, müssen in die Verantwortung gezogen werden.
Den Gesamtwirtschaftlichen Schaden der dadurch entsteht (gesperrte Brücken etc.) möchte ich da gar nicht gegen rechnen.

Also wie war das mit deinem Argument?

Ich gehe mal aus, dass du nur deinen Standpunkt vehement verteidigen willst.
Sicher, aber es meine gelebte Erfahrung, die ich bei uns entsprechend umgesetzt und dadurch es ermöglicht habe, dass für schwer besetzbare Posten die tariflichen Möglichkeiten sehr weit (und darüber hinaus) genutzt werden.
Zitat
Ich bin seit 35 Jahren in der Verwaltung und habe noch nie erlebt, dass eine Zulage auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt.
Was ein grundlegendes Verständnis Problem der Verwaltung ist und zu vielen Mehrausgaben führt.
Sachkosten (als externe einkaufen) sind ja keine Personalkosten, das bekannte Lied...
Zitat
Hier geht es nicht um Personalgewinnung, sondern um eine Einzelfallentscheidung, der jegliche Basis entbehrt.
Auch wieder eine fehlerhaft und kostspielige Haltung.
Solange die Leute die heulen und mehr Geld, aber trotzdem bleiben, hat man richtig entschieden.
Wenn sie Weg sind, weil sie keine Zulage erhalten haben (bzw. weil sie nicht mehr Marktgerecht bezahlt werden)
hat man in der Personalgewinnung falsch entschieden (denn Personal zu halten ist auch Personalgewinnung)
Zitat
Auch interessiert eine ADD im Moment (leider) immer noch nicht, dass in den Kommunen akuter Fachkräftemangel herrscht, wenn man sich die Genehmigungen der Haushalte mit den damit verbundenen Auflagen betrachtet.
Drum meine Aussage: "eine freiwillige Entscheidung der AGseitig beteiligten Entscheidungsträger, "
Und wenn die ADD nicht politisch dafür verantwortlich gemacht wird, dass Brücken stillgelegt werden, weil sie dafür gesorgt haben, dass die Stelle nicht besetzt werden können, dann bleibt es auch so.

Und solange Verwaltung nicht ganzheitlich das Problem betrachtet, sondern nur als Einzelfallentscheidung sieht, bleibt es auch so.

Also hast du halt in den letzte Jahre diese Fehler der Verwaltung mit gestützt.

Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #14 am: 08.07.2022 09:51 »
Also hast du halt in den letzte Jahre diese Fehler der Verwaltung mit gestützt.

Alles soweit deine Erfahrungswerte, die man mittragen kann oder auch nicht.

Dieser letzte Satz von dir entbehrt nicht einer gewissen Lächerlichkeit.