Autor Thema: Eingruppierung Straßenbauingenieure  (Read 4329 times)

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #15 am: 08.07.2022 11:04 »

Ich bin seit 35 Jahren in der Verwaltung und habe noch nie erlebt, dass eine Zulage auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt. Hier geht es nicht um Personalgewinnung, sondern um eine Einzelfallentscheidung, der jegliche Basis entbehrt.

Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.

Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #16 am: 08.07.2022 11:12 »
Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung. Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben. 

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #17 am: 08.07.2022 11:23 »
Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung.
Was euch fehlt ist so was wie der §16.5.
Ansonsten, entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen übertragen (es zählt ja die auszuübenden Tätigkeiten nicht die ausgeübten), förderliche Zeiten anerkennen, da kann man auch BauIngs marktgerechter bezahlen.
Zitat
Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben.
Und die durch die fehlerhaften Entscheidungen der Kommunalen Arbeitgeberverbände entstanden Schäden könnte man dokumentieren, beziffert und zuordnet.
(die Rechnungshöfen bedanken sich für solche Steilvorlagen)
Aber das wird auch bei euch (seit 35 Jahren) nicht gemacht und noch nicht mal angedacht, womit man leider Teil des Problems wird.


Bernstein

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #18 am: 08.07.2022 11:36 »
Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung.
Was euch fehlt ist so was wie der §16.5.
Ansonsten, entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen übertragen (es zählt ja die auszuübenden Tätigkeiten nicht die ausgeübten), förderliche Zeiten anerkennen, da kann man auch BauIngs marktgerechter bezahlen.
Zitat
Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben.
Und die durch die fehlerhaften Entscheidungen der Kommunalen Arbeitgeberverbände entstanden Schäden könnte man dokumentieren, beziffert und zuordnet.
(die Rechnungshöfen bedanken sich für solche Steilvorlagen)
Aber das wird auch bei euch (seit 35 Jahren) nicht gemacht und noch nicht mal angedacht, womit man leider Teil des Problems wird.

Ich weiß nicht so genau, was deiner Meinung nach in den § 16 Abs. 5 TVöD rein soll. Aber das kannst du uns ja mal mitteilen.

Bist du sicher, dass das nicht vielleicht sogar vor meiner Zeit gemacht wurde, also schon länger als 35 Jahre?

Aber ich denke, wir schweifen von dem ursprünglichen Thema immer mehr ab.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #19 am: 08.07.2022 11:48 »
§16 Abs 5 TV-L hat ne recht großzügige Regelung

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich."

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #20 am: 08.07.2022 11:50 »
Und genau das ist das Problem. In den letzten 35 Jahren hat sich die Welt weitergedreht und für bestimmte Berufsgruppen ist der öD weniger attraktiv geworden. Um diese Leute gewinnen bzw. halten zu können, bedarfs demzufolge entsprechender zusätzlicher Entgelte, die teils tariflich (Stufe) teils übertariflich (Zulagen) gewährt werden können und müssen.
Da bin ich zu 100% bei dir. Der TVöD ist viel zu starr, insbesondere die Entgeltordnung.
Was euch fehlt ist so was wie der §16.5.
Ansonsten, entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen übertragen (es zählt ja die auszuübenden Tätigkeiten nicht die ausgeübten), förderliche Zeiten anerkennen, da kann man auch BauIngs marktgerechter bezahlen.
Zitat
Aber leider will man seitens der Kommunalen Arbeitgeberverbände hiervon nicht abweichen. Somit müssen die Kommunen mit weichen Faktoren versuchen die Personalgewinnung zu betreiben.
Und die durch die fehlerhaften Entscheidungen der Kommunalen Arbeitgeberverbände entstanden Schäden könnte man dokumentieren, beziffert und zuordnet.
(die Rechnungshöfen bedanken sich für solche Steilvorlagen)
Aber das wird auch bei euch (seit 35 Jahren) nicht gemacht und noch nicht mal angedacht, womit man leider Teil des Problems wird.

Ich weiß nicht so genau, was deiner Meinung nach in den § 16 Abs. 5 TVöD rein soll. Aber das kannst du uns ja mal mitteilen.
Sorry: Was euch fehlt ist so was wie der §16.5 TV-L wollte ich schreiben.
Das ist die Möglichkeit bei Bund und Land Zulagen zu ermöglichen in höhe von 2 Stufen mehr bzw. 20% der Stufe 2

Zitat
Bist du sicher, dass das nicht vielleicht sogar vor meiner Zeit gemacht wurde, also schon länger als 35 Jahre?
Der Personal-Mangel ist aber erst in den letzten Jahren so, dass er den Staat / der Kommune viel Geld kostet.
Und spätestens seit 5 Jahren sollten Menschen wie du, mehr und kreativer dagegen angehen.
Ich habe bei uns entsprechend lange gebraucht, um den Kalk aus den Hirnen zu klopfen und zu zeigen was geht, wenn man will.

SVA

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #21 am: 08.07.2022 11:52 »
Was genau für eine Sorte Mensch ist Bernstein denn, als dass man davon ausgehen könnte, er müsse "dagegen angehen"?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #22 am: 08.07.2022 12:12 »
Was genau für eine Sorte Mensch ist Bernstein denn, als dass man davon ausgehen könnte, er müsse "dagegen angehen"?
Das ist mir bisher auch noch nicht klar geworden. Er zeigt ja lediglich etwas auf und hat an keiner Stelle behauptet für ADD/LRH/Kommunalaufsicht o.ä. tätig zu sein

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #23 am: 09.07.2022 16:58 »
§16 Abs 5 TV-L hat ne recht großzügige Regelung

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich."

Entsprechende Regelgungen hat die VKA erlassen, einmal die allgemeine Arbeitsmarktrichtlinie (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/arbeitsmarktrichtlinie) und im Speziellen die Fachkräfte-Richtlinie (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte). Daran können sich kommunale Arbeitgeber orientieren, um etwaige Personalgewinnungsprobleme rechtskonform zu lösen.


Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Straßenbauingenieure
« Antwort #24 am: 10.07.2022 11:02 »
Nun, die  Fachkräfte-Richtlinie richtet sich an neu eingestelltes Personal.
Die Arbeitsmarktrichtline stellt es den Verbänden frei. Wenn also Bspw de KAV-NRW sagt: Nö, gibbet nicht, kann die Mitgliedskommune sich das von der Backe schmieren.
Da ist der TV-L halt vorteilhafter