Wie in so einem Fall zu verfahren ist, regelt die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L. Dein Entgelt der Monate Juli, August und September wird addiert, dann durch die Anzahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und dann mit 30,67 multipliziert. Es ergibt sich also nur eine minimale Abweichung.