Die Stufenlaufzeit beträgt 2 Jahre. War es eine Herabgruppierung beim selben Arbeitgeber oder eine Neueinstellung bei einem anderen Arbeitgeber? Bei einer Neueinstellung musst du die volle Stufenlaufzeit absolvieren, bei einer Herabgruppierung nach der Rechtsprechung des BAG zwar auch, aber möglicherweise verfährt dein Arbeitgeber noch nach einer älteren Rechtsauffassung, wonach die bereits absolvierten Zeiten angerechnet wurden.