Hallo,
ich werde am 20.06. nach mehr als acht Wochen Krankheit wieder meinen Dienst aufnehmen. Demnach steht mir für den Zeitraum 20.06.-30.06. Gehalt zu. Eine ähnliche Situation hatte ich schon einmal, da sagte die Personalabteilung, dass bis zum 8. eines Monats alles vorliegen muss, sonst ist es nicht möglich mir am Ende des Monats das Gehalt auszuzahlen.
Habe ich einen Anspruch, das mir zustehende Gehalt am 30.06. auf meinem Konto zu haben?
Ich las hier im Forum von dem Begriff "manuell ausgelöste Abschlagszahlung". Wie genau ist Abschlagszahlung in diesem Zusammenhang zu verstehen? Das gesamte mir zustehenden Teil-Gehalt oder nur ein Teil vom Teil-Gehalt?
Viele Grüße
Nahla