PKV-Beitragsvorauszahlung bis zu drei Jahre für Steuervorteil

Begonnen von ABCDE, Heute um 17:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ABCDE

Ich beschäftige mich mit der Möglichkeit, die Beiträge meiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung für bis zu drei Jahre im Voraus zu bezahlen, um Einkommensteuer zu sparen.

Durch die Vorauszahlung könnte ich 2026 einen höheren Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen (zumindest für den Anteil, der der Basisleistung entspricht). In den Folgejahren 2027 bis 2029 würden dann die ansonsten gezahlten PKV- und Pflegebeiträge tatsächlich und steuerlich wegfallen. Dadurch könnte ich andere Versicherungen geltend machen, was sonst nicht möglich ist, da die PKV-Beiträge den ansetzbaren Höchstbetrag für Sonderausgaben für diese schon komplett aufbrauchen. Bei mir wären das Dienstunfähigkeit, Privat-Haftplicht, Kfz-Haftplicht, in Summe ca. 1.000 Euro. Beim Grenzsteuersatz von 42 % (Soli mal außen vor) ergäbe sich eine jährliche Steuerersparnis von 420 Euro bzw. für drei Jahre von 1.260 Euro.

Mit meiner PKV habe ich bereits geklärt, dass sie eine dreijährige Vorauszahlung anbietet. Eine Vorauszahlung nur der Basisleistungen ist jedoch nicht möglich. Ich erhalte bereits einen Rabatt für jährliche Zahlungsweise. Ein darüber hinausgehender Rabatt wird nicht gewährt.

Liquidität ist auch vorhanden. Ich bin verheiratet ohne Kinder. Zwar ist meine Ehegattin gesetzlich versichert, sodass sie bei Zusammenveranlagung den gemeinsamen Sonderausgabenhöchstbetrag aufbrauchen könnte, wir verdienen jedoch annähernd gleich viel, sodass eine Einzelveranlagung keinen großen Steuernachteil bringt und im Falle der PKV-Vorauszahlung problemlos möglich wäre.

Gelegentlich wird empfohlen, die Vorauszahlung im Jahr mit hohen Einkünften vorzunehmen. Als Beamten sind meine Einkünfte jedoch nicht schwankend.

Gibt es irgendwelche Fallstricke, Einschränkungen, die man beachten sollte? Insbesondere würde mich praktische Erfahrungen interessieren von jemanden, der bereits Vorauszahlungen geleistet hat.

Darüber hinaus habe ich noch folgende Einzelfragen:

Entfällt der monatliche Freibetrag zur Lohnsteuer für die PKV- und Pflegebeiträge in den Jahren, in denen Vorauszahlungen geleistet wurden?

Wie verhält es sich bei Beitragsrückerstattungen? (Müsste diese quasi wieder versteuert werden?)

Was passiert bei Beitragserhöhungen? (Wird dadurch der Vorauszahlungszeitraum gekürzt?)

Meldet meine PKV die Vorauszahlungen für die entsprechenden Jahre ans Finanzamt? (wahrscheinlich)

Über das Thema Opportunitätskosten habe ich mir auch Gedanken gemacht: Könnte ich in drei Jahren am Kapitalmarkt mehr Rendite erzielen als ich Steuern spare? Bei ca. 12.000 Euro Vorauszahlung für drei Jahre müsste die Rendite für eine dreijährige Anlage bei 4,6 % p.a. liegen unter Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer und der Annahme, dass der Sparenpauschbetrag schon anderweitig verbraucht wurde.

Informiert hatte ich mich unter anderen auf https://www.lohi.de/news/article/kraeftig-steuern-sparen-mit-einer-vorauszahlung-bei-der-privaten-krankenversicherung.html, https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/steuern-sparen-durch-vorauszahlung-in-der-privaten-krankenversicherung/ und https://schlemann.com/steuertipp-vorauszahlung-beitrag-krankenversicherung/.