Autor Thema: Eingruppierung Sportlehrer  (Read 4485 times)

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #15 am: 11.07.2022 10:57 »
Viel Erfolg bei der Stellenbesetzung wenn hierfür eine E3 oder E4 vergütet wird.

So kann der Verein wenigstens Geld einsparen, wenn Stellen nicht besetzt werden.

SVA

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #16 am: 11.07.2022 10:58 »
Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?

Opa

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #17 am: 11.07.2022 11:14 »
Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?
Da keine Tarifbindung herrscht, steht dem Arbeitnehmer das zu, was vereinbart wird. Die geplante Anlehnung an den TVöD muss nicht die Eingruppierungsregelungen umfassen.
Der Verein kann ein marktgerechtes Gehalt ermitteln, dieses in der Tariftabelle suchen und die übrigen Vorschriften des TV dann analog anwenden.
Grenzen nach oben setzen hier nur die finanzielle Potenz des Vereins und Vorgaben eventueller Fördergeber. Die Grenze nach unten setzt der Markt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #18 am: 11.07.2022 11:17 »
Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?
Ist das relevant, für die Aussage von JahrhundertwerkTVÖD?
Nö, wenn TVöD nur EG4 max zulässt, dann kann man hoffen einen AN zu finden, der dafür bereit ist zu arbeiten, oder muss so lange warten bis man jemanden findet.
Oder übertarifliche bezahlen, weil es günstiger (fehlende Einnahmen z.b.) ist, als die Stelle nicht zu besetzen.

SVA

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #19 am: 11.07.2022 11:22 »
Also besteht kein Grund zur Annahme, es stünde eine höhere vergütung zu. Dass der Sportverein sich auch nur an die Regelungen zum Jubiläumsgeld anlehnen und ansonsten alles anders machen kann als im TVÖD, ist unbenommen. Der Fragesteller zielte jedoch auf die zutreffende Eingruppierung nach TVÖD. Ob er dafür die Stelle besetzt bekommt, ist dem TVÖD genau so egal wie mir. Er wird einen Grund haben, warum er sich an den TVÖD anlehnen möchte. Und er wird einen Grund haben, warum ihn die Eingruppierung interessiert. Beides ist jedoch für die Beantwortung der Frage ohne Belang.

lauff

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #20 am: 11.07.2022 12:08 »
Er wird einen Grund haben, warum er sich an den TVÖD anlehnen möchte.

Der primäre Grund ist, dass die Übungsleiter bei uns in der Regel ehrenamtlich tätig sind und wir damit keine Erfahrung mit entsprechenden Löhnen haben. Zur Einfachheit (und zur Sicherheit für den AN)(nicht zuletzt auch für die Zukunft in Bezug auf Lohnerhöhungen) würden wir uns daher gerne am öffentlichen Dienst orientieren.

Nochmal, vielen Dank für die Unterstützung!

Organisator

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #21 am: 11.07.2022 12:43 »
Er wird einen Grund haben, warum er sich an den TVÖD anlehnen möchte.

Der primäre Grund ist, dass die Übungsleiter bei uns in der Regel ehrenamtlich tätig sind und wir damit keine Erfahrung mit entsprechenden Löhnen haben. Zur Einfachheit (und zur Sicherheit für den AN)(nicht zuletzt auch für die Zukunft in Bezug auf Lohnerhöhungen) würden wir uns daher gerne am öffentlichen Dienst orientieren.

Nochmal, vielen Dank für die Unterstützung!

Dann würde ich mich aber nicht unbedingt an den Tarifmerkmalen für die einzelnen Entgeltgruppen orientieren, dies ist nämlich einigermaßen aufwändig, bzw. braucht es dazu Fachkenntnisse. Orientiert euch doch einfach am TVöD ohne jedoch an der Entgeltordnung. Vereinbart eine Entgeltgruppe, nach deren Höhe bezahlt werden soll und gut ist.

lauff

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #22 am: 11.07.2022 19:36 »
Orientiert euch doch einfach am TVöD ohne jedoch an der Entgeltordnung. Vereinbart eine Entgeltgruppe, nach deren Höhe bezahlt werden soll und gut ist.

Super, sehr pragmatisch. Ich denke so machen wir es.

Danke und Gruß, Markus

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Sportlehrer
« Antwort #23 am: 12.07.2022 20:36 »
Die Übungsleitertätigkeit ist also der beherrschende Arbeitsvorgang. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die durch einen Übungsleiter (24 Ausbildungstage mit erheblichem Praxisanteil) oder eben auch durch Sport- und Gymnastiklehrer von der Sport- und Gymnastikschule Karlsruhe mit weniger als dreijähriger Berufsausbildung erfüllt werden kann. Damit wäre derjenige in E3 oder E4 eingruppiert. Ich tendiere zu letzterem, erscheint mir halt doch schwieriger als eine Tätigkeit mit umfangreicher Einweisung.

Ja, ich denke, die EG 9b/9c war etwas "hoch gegriffen", man sollte den Sachverhalt doch einmal genauer lesen.

Vereinbart eine Entgeltgruppe, nach deren Höhe bezahlt werden soll und gut ist.

Das halte ich auch für die beste Lösung.