Autor Thema: [TH] Doppelte Schulführung  (Read 870 times)

Joker9

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[TH] Doppelte Schulführung
« am: 10.07.2022 00:24 »
Guten Abend,

da die Posten der Schulleiter im Bereich des Grundschulen(Thüringen von A13 zu A14) aufgrund des deutlichen Mehraufwands nicht besonders attraktiv sind, gibt es für viele Stellen kaum Bewerber.
Es gibt aktuell einige Schulen, bei denen die  Schulleitung einer benachbarten Schule die Aufgaben kommissarisch übernimmt. Diese also ab diesem Moment SchulleiterIn von zwei Schulen sind.

Jetzt kommen die eigentlichen Fragen zu diesem Thema:

Gibt es dafür einen pauschalen Zuschlag für die Schulleiter/Innen von zwei Schulen?
 Ändert sich die Besoldung bei Überschreitung der Schülerzahlen über 180 bzw 360, wenn die Zahl der einzelnen Schulen darunter liegt ( z.B. Schule A mit 120 und Schule B mit 100 Schülern, also zusammen 220 Schüler)? Sprich wird die A14 Amtszulage (oder sogar A15) bei insgesamt über 180 Schüler (360) für den Zeitraum bezahlt?
Falls nicht, kann Paragraph 46 Absatz 1 ThürBesG geltend gemacht werden, wenn keine Bewerbung vorliegt?

Vielen Dank für die Informationen im Voraus.


« Last Edit: 10.07.2022 14:54 von Admin2 »