Das ist angesichts zahlloser privatrechtlich organisierter Mitglieder in den Kommunalen Arbeitgeberverbänden jedenfalls eine eher mutige Aussage. Sie ist zudem nicht geeignet zu belegen, dass meine Aussage nicht so ganz stimme. Ich verwechsele BR und PR jedenfalls nicht, ich habe eine Aussage zum BR getroffen, dessen Rechte werden durch das BetrVG bestimmt und für dessen Ablehnungsgründe ist es völlig, aber auch völlig egal, was in einem LPersVG steht.