Autor Thema: Zulage bei zusätzlicher Arbeit  (Read 3448 times)

SVA

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Arbeit
« Antwort #15 am: 11.07.2022 08:40 »
Ich gebe keinen Unfug von mir. Aber schauen wir doch mal auf Deine geistigen Ergüsse. Du behauptetest:
Was der BR von irgendwas hält, ist sekundär. Er kann seine Zustimmung nur unter bestimmten Umständen und aus bestimmten Gründen aus einem abschließenden Katalog verweigern, ansonsten darf der Arbeitgeber die Zustimmungsverweigerung auch einfach ignorieren.


So ganz stimmt deine Aussage nicht. Es kommt auf das Bundesland an. Nicht in jedem gibt es einen abschließenden Katalog. Das LPersVG halt...

Es kommt nicht auf das Land an, das BetrVG ist ein bundesweit gültiges Gesetz, das die Rechte des BR regelt im Gegensatz zu den LPersVG, die das nicht tun. Das BetrVG enthält einen abschließenden Katalog. Deine Behauptung ist also falsch. Unfug, um es mit Deinen Worten zu sagen. Du hast versagt und Dich intellektuell entleibt, um es mit Spids Worten zu sagen.

Dann versteigst Du Dich in die Behauptung:
Wenn die Aussage im Raum steht, dass der TVöD VKA gilt und nicht, dass das Unternehmen an diesen Tarifvertrag angelehnt ist, dann gilt das LPersVG.
Die Geltung des TVÖD VKA lässt keinerlei Aussagen zur Rechtsform zu und somit auch nicht dazu, ob das LPersVG Anwendung fände. In den Kommunalen Arbeitgeberverbänden sind zahllose Mitglieder organisiert, die eine private Rechtsform haben, in denen das LPersVG also nicht gilt. Bei diesen durch ihre Mitgliedschaft tarifgebundenen Unternehmen kann (und wird es höufig) einen BR geben. Zudem kann die Wirkung des TVÖD VKA auch einzelvertraglich vereinbart worden sein. Auch dann gilt der TVÖD VKA. Auch dann kann es sich um einen Arbeitgeber in privater Rechtsform handeln, bei dem das PersVG keine Anwendung finden kann. Auch hier gilt also: Deine Behauptung ist also falsch. Unfug, um es mit Deinen Worten zu sagen. Du hast versagt und Dich intellektuell entleibt, um es mit Spids Worten zu sagen.

E15TVL

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Arbeit
« Antwort #16 am: 11.07.2022 20:25 »
Du hast versagt und Dich intellektuell entleibt, um es mit Spids Worten zu sagen.
So erfrischend, dass du wieder da bist. Welcome back  :)

tina92

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Arbeit
« Antwort #17 am: 12.07.2022 09:05 »
Ja, wurde auch Zeit, dass hier wieder mehr Qualität angesagt ist