Hallo,
als gemeinnütziger Sportverein (TSV Oftersheim e.V.) würden wir gerne einen Sportler in "Anlehnung an TVöD" einstellen.
Der Kandidat hat eine 2,5-jährige Ausbildung zum Sport- und Gymnastiklehrer von der Sport- und Gymnastikschule Karlsruhe. Der Abschluss ist dann ein Examen zum staatlich geprüften Sportlehrer.
Der Übungsleiter ist für die Durchführung unseres Sportangebots v.a. im Gesundheitssport verantwortlich: https://www.tsv-oftersheim.de/sport/gesundheitssport/
Zusätzlich soll er das Angebot entsprechend dem aktuellen Bedarf weiterentwickeln, also neue Möglichkeiten identifizieren und umsetzen.
Die Übungsleitertätigkeit wären 90 % und 10 % betreffen die dazu notwendige "Verwaltung". Der Übungsleiter hat keine Personalverantwortung.
Also alles das, was ein Übungsleiter bzw. (stellv.) Abteilungsleiter in einem Sportverein macht.
Was wäre denn die richtige Eingruppierung?
Da wir als Sportverein hier noch keine Erfahrung haben, sind die Einschätzungen für uns sehr hilfreich. VIELEN DANK dafür!
Danke und mit sportlichem Gruß
Markus