Ich bin Angestellter unter dem Geltungsbereich TVÖD. Meine Partnerin Beamtin auf Landesebene. Wir haben ein gemeinsames Kind. Im Krankheitsfalle des Kindes steht mir aus der gKV kein Kinderkrankengeld zu, da das Kind über die Mutter privat versichert ist.
Für den Fall, dass ich die Kinderbetreuung im Krankheitsfalle des Kindes übernehme, stehen mir irgendwelche Ersatzleistungen für den Verdienstausfall zu ?