Autor Thema: Einstufung nach Arbeitgeberwechsel fragwürdig  (Read 1338 times)

Nixda

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Hey Leute,

ich könnte mal etwas Rat gebrauchen was meine Einstufung angeht.
Ich habe 2,5 Jahre in E7 bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet und war somit schon in Stufe 2.
Jetzt bekomme ich eine E9a und es wird sich geweigert meine Stufe anzuerkennen und bin wieder in 1 gelandet.

Erst hieß es, es geht nicht, da der letzte Arbeitsvertrag länger als 6 Monate her war, das war allerdings Tarifvertraglich unkorrekt. Jetzt Wird mir gesagt es liegt daran, dass ich von 7 auf 9 hoch bin. Der Personalrat war bislang nicht von großer Hilfe, da kennt sich scheinbar niemand gut genug mit Tarifrecht aus. Ich bin etwas misstrauisch, da Argumente gewechselt wurden.

Was mich wundert ist, dass ich in den Durchführungshinweisen zu der Einstellung über zwei Stufen Hinweg (von 7 auf 9) gefunden habe, dass zunächst von E7 auf E8 hochgerechnet wird, sodass mindestens dass letzte Entgeld erreicht wird, und dann erst von E8 auf E9. Und damit ermittelt wird, ob der Garantiebetrag bei Vertragswechsel zusteht oder nicht.

Ich würde mich über eure Hilfe freuen, falls euch noch Informationen fehlen stehe ich bereit. Danke im Vorraus!
Nixda




SVA

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel fragwürdig
« Antwort #1 am: 12.07.2022 12:09 »
Es handelt sich um eine Einstellung, nicht um eine Höhergruppierung. Der Arbeitgeber hat korrekt gehandelt.

E15TVL

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Antw:Einstufung nach Arbeitgeberwechsel fragwürdig
« Antwort #2 am: 12.07.2022 22:49 »
Und Berufserfahrung lag auch nicht vor… und für förderliche Zeiten ist es zu spät.

Und wenn es eine Höhergruppierung gewesen WÄRE (was es aber nicht war!), dann wärst du mindestens in Stufe 2 gelandet (Höhergruppierungen in Stufe 1 gibt es nicht).

Insofern…
... Der Arbeitgeber hat korrekt gehandelt.