Autor Thema: Einstufung bei Einstellung  (Read 2012 times)

robr

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Einstufung bei Einstellung
« am: 12.07.2022 13:55 »
Hallo zusammen,

ich wechsele demnächst als ITler aus dem Privatsektor in den öffentlichen Dienst.

Nun wollte ich mich mit meiner ca. 1-jährigen Berufserfahrung direkt in die 2. Stufe einstufen lassen. Ich fürchte nur, das wird so nichts; denn: Auf dem Papier komme ich nur auf 11,5 Monate Berufserfahrung, während im TV-L mindestens ein Jahr für die Einstufung in Stufe 2 gefordert werden.

Zitat
§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L

Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen
Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.

Fraglicher Zeitraum in dem ich Berufserfahrung gesammelt habe: 16.07.2021 - 30.06.2022.

Ich habe zwar selber schon die Vorahnung dass bei der Berufserfahrung nicht gerundet wird ;) aber vielleicht hat hier ja jemand einen besseren Einblick und kann sagen wie da in der Praxis gehandelt wird?

Danke!  ;D

Sozialarbeiter

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #1 am: 12.07.2022 14:16 »

Zitat
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Über den § 16 Abs. 5 kann trotzdem eine Bezahlung Bezahlung nach Stufe 2 oder 3 erzielt werden, selbst bei Stufe.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

WasDennNun

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #2 am: 12.07.2022 15:34 »
Könnte man die Zeiten nicht auch als förderliche Zeiten anerkennen?
So dass man darüber umgehend in die Stufe 2 kommt?

nichts_tun

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #3 am: 12.07.2022 21:02 »
Da sollte man unbedingt bei Vertragsunterzeichnung nachfragen. IT-ler sind gesucht.

Grundsätzlich stimmt ist es richtig, dass dir 15 Tage fehlen (01.07. - 15.07.21) um ein vollständiges Jahr abzubilden. Dem AG stehen zwei Möglichkeiten zu:
- taggenaue Prüfung, mit der Folge du wirst in Stufe 1 eingestuft
- pragmatische Prüfung und förderliche Zuerkennung der 15 Tage und du kommst in Stufe 2

Ggf. wie Sozialarbeiter schon schrieb, wäre eine darüber hinausgehende höhere Stufenzuerkennung möglich, sofern damit dringender und qualifzierter Personalbedarf gedeckt werden soll (das wäre dann aber on top).

WasDennNun

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #4 am: 13.07.2022 07:04 »
Richtig, als widerrufliche Zulage.

Man muss es allerdings idR aktiv einfordern, von alleine kommen die Personaler da nicht drauf, weil sie ja nicht zu viel Geld ausgeben dürfen.

robr

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #5 am: 13.07.2022 09:26 »
Morgen zusammen, danke soweit für die Antworten :)

Könnte man die Zeiten nicht auch als förderliche Zeiten anerkennen?
So dass man darüber umgehend in die Stufe 2 kommt?
bzw
- pragmatische Prüfung und förderliche Zuerkennung der 15 Tage und du kommst in Stufe 2

Das scheint mir erstmal die simpelste der genannten Lösungen zu sein. Aber ich weiß noch nicht, ob ich das so ganz verstehe. Ich stelle mir das so vor: die 11,5 Monate werden als förderliche Zeiten anerkannt und nach 15 Tagen beim neuen Arbeitgeber würde ich dann in die Stufe 2 aufsteigen? Oder meint ihr etwas Anderes?

WasDennNun

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Antw:Einstufung bei Einstellung
« Antwort #6 am: 13.07.2022 09:38 »
Ja, und damit würdest du ab dem ersten Monat das Entgelt der Stufe 2 erhalten.
Alternative, der AG zahlt dir ab dem ersten Tag eine Zulage nach §16.5 so dass du mindestens, das Entgelt der Stufe 2 erhältst.
Das ist problemlos möglich und tariflich am saubersten.

Wenn er nicht dazu bereit ist, würde ich mir überlegen, ob ich mir einen anderen AG suche.