Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung bei Einstellung
robr:
Hallo zusammen,
ich wechsele demnächst als ITler aus dem Privatsektor in den öffentlichen Dienst.
Nun wollte ich mich mit meiner ca. 1-jährigen Berufserfahrung direkt in die 2. Stufe einstufen lassen. Ich fürchte nur, das wird so nichts; denn: Auf dem Papier komme ich nur auf 11,5 Monate Berufserfahrung, während im TV-L mindestens ein Jahr für die Einstufung in Stufe 2 gefordert werden.
--- Zitat ---§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L
Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen
Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.
--- End quote ---
Fraglicher Zeitraum in dem ich Berufserfahrung gesammelt habe: 16.07.2021 - 30.06.2022.
Ich habe zwar selber schon die Vorahnung dass bei der Berufserfahrung nicht gerundet wird ;) aber vielleicht hat hier ja jemand einen besseren Einblick und kann sagen wie da in der Praxis gehandelt wird?
Danke! ;D
Sozialarbeiter:
--- Zitat ---(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---
Über den § 16 Abs. 5 kann trotzdem eine Bezahlung Bezahlung nach Stufe 2 oder 3 erzielt werden, selbst bei Stufe.
WasDennNun:
Könnte man die Zeiten nicht auch als förderliche Zeiten anerkennen?
So dass man darüber umgehend in die Stufe 2 kommt?
nichts_tun:
Da sollte man unbedingt bei Vertragsunterzeichnung nachfragen. IT-ler sind gesucht.
Grundsätzlich stimmt ist es richtig, dass dir 15 Tage fehlen (01.07. - 15.07.21) um ein vollständiges Jahr abzubilden. Dem AG stehen zwei Möglichkeiten zu:
- taggenaue Prüfung, mit der Folge du wirst in Stufe 1 eingestuft
- pragmatische Prüfung und förderliche Zuerkennung der 15 Tage und du kommst in Stufe 2
Ggf. wie Sozialarbeiter schon schrieb, wäre eine darüber hinausgehende höhere Stufenzuerkennung möglich, sofern damit dringender und qualifzierter Personalbedarf gedeckt werden soll (das wäre dann aber on top).
WasDennNun:
Richtig, als widerrufliche Zulage.
Man muss es allerdings idR aktiv einfordern, von alleine kommen die Personaler da nicht drauf, weil sie ja nicht zu viel Geld ausgeben dürfen.
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