Autor Thema: Stellenausschreibung während Mutterschutz?  (Read 2338 times)

Elsa89

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Stellenausschreibung während Mutterschutz?
« am: 13.07.2022 10:48 »
Hallo zusammen,

leider habe ich nichts spezielles bzgl. meiner Fragen gefunden, daher hoffe ich auf einen Austausch hier im Forum.

Ich arbeite in einer Universität, bzw. einer Uni-Bibliothek, unbefristet in Vollzeit in Führungsposition. Meine Fragen beziehen sich auf die Elternzeitvertretung während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit.

1.) Darf meine Stelle während des Mutterschutzes ausgeschrieben werden? Oder gilt die "freie" Stelle erst ab dem ersten Tag der Elternzeit?
2.) Darf die befristete Stelle im nachhinein entfristet werden, obwohl ich zurück komme? (max. 10-12 Monate Elternzeit)
3.) Darf die Stellenausschreibung entfristet werden, sofern sich für die befristete Elternzeitvertretung kein/e geeignete/r Bewerber/In gefunden wird/keine Bewerbungen eintreffen?

Vielen Dank!
Elsa

SVA

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Antw:Stellenausschreibung während Mutterschutz?
« Antwort #1 am: 13.07.2022 11:00 »
Aus tarif- und arbeitsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen die Ausschreibung der Stelle bereits während des Mutterschutzes, gegen die Entfristung des darauf zu Deiner Vertretung beschäftigten Arbeitnehmers oder die von vornherein unbefristete Ausschreibung und Besetzung der Stelle.

Fragmon

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Antw:Stellenausschreibung während Mutterschutz?
« Antwort #2 am: 13.07.2022 12:49 »
Hallo zusammen,

leider habe ich nichts spezielles bzgl. meiner Fragen gefunden, daher hoffe ich auf einen Austausch hier im Forum.

Ich arbeite in einer Universität, bzw. einer Uni-Bibliothek, unbefristet in Vollzeit in Führungsposition. Meine Fragen beziehen sich auf die Elternzeitvertretung während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit.

1.) Darf meine Stelle während des Mutterschutzes ausgeschrieben werden? Oder gilt die "freie" Stelle erst ab dem ersten Tag der Elternzeit?
2.) Darf die befristete Stelle im nachhinein entfristet werden, obwohl ich zurück komme? (max. 10-12 Monate Elternzeit)
3.) Darf die Stellenausschreibung entfristet werden, sofern sich für die befristete Elternzeitvertretung kein/e geeignete/r Bewerber/In gefunden wird/keine Bewerbungen eintreffen?

Vielen Dank!
Elsa

1. Ja, aber meist gibt es ein stellentechnisches Problem, da diese während des Mutterschutzes noch belegt ist. Wenn es aber anders finanzierbar ist, kann es auch direkt vorher schon ausgeschrieben werden.
2/3. Diese Stelle kann entfristet werden oder unbefristet ausgeschrieben werden, wenn am Ende sowohl für dich, als auch die andere Person eine Stelle im Stellenplan zur Verfügung steht. Es ist danach nur zu prüfen, ob du auf die Stelle zurückkehren kannst oder sie bleibt und für dich eine andere Verwendung gesucht wurde.

Organisator

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Antw:Stellenausschreibung während Mutterschutz?
« Antwort #3 am: 13.07.2022 13:41 »
Hallo zusammen,

leider habe ich nichts spezielles bzgl. meiner Fragen gefunden, daher hoffe ich auf einen Austausch hier im Forum.

Ich arbeite in einer Universität, bzw. einer Uni-Bibliothek, unbefristet in Vollzeit in Führungsposition. Meine Fragen beziehen sich auf die Elternzeitvertretung während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit.

1.) Darf meine Stelle während des Mutterschutzes ausgeschrieben werden? Oder gilt die "freie" Stelle erst ab dem ersten Tag der Elternzeit?
2.) Darf die befristete Stelle im nachhinein entfristet werden, obwohl ich zurück komme? (max. 10-12 Monate Elternzeit)
3.) Darf die Stellenausschreibung entfristet werden, sofern sich für die befristete Elternzeitvertretung kein/e geeignete/r Bewerber/In gefunden wird/keine Bewerbungen eintreffen?

Vielen Dank!
Elsa

1. Ja, aber meist gibt es ein stellentechnisches Problem, da diese während des Mutterschutzes noch belegt ist. Wenn es aber anders finanzierbar ist, kann es auch direkt vorher schon ausgeschrieben werden.
2/3. Diese Stelle kann entfristet werden oder unbefristet ausgeschrieben werden, wenn am Ende sowohl für dich, als auch die andere Person eine Stelle im Stellenplan zur Verfügung steht. Es ist danach nur zu prüfen, ob du auf die Stelle zurückkehren kannst oder sie bleibt und für dich eine andere Verwendung gesucht wurde.

zu 1. nicht unbedingt, da befristete Ausschreibungen nicht im Stellenplan mit Stellen hinterlegt werden müssen.

Ansonsten hat SVA alles vollständig und zutreffend beschrieben.

Fragmon

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Antw:Stellenausschreibung während Mutterschutz?
« Antwort #4 am: 13.07.2022 13:51 »
zu 1. nicht unbedingt, da befristete Ausschreibungen nicht im Stellenplan mit Stellen hinterlegt werden müssen.

Ansonsten hat SVA alles vollständig und zutreffend beschrieben.

Das Vertretungspersonal außerhalb des Stellenplans geführt werden darf muss aber im jeweiligen Haushaltsgesetz verankert werden.

Sachsen bspw. durch das HG
§ 7
Ausnahmen von der Stellenplanbindung
Außerhalb des Stellenplanes können geführt werden:
Nr. 1 - Aushilfskräfte für Beamte, Richter und Beschäftigte, die sich in Mutterschutz oder im mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot befinden
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