Autor Thema: Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%  (Read 3976 times)

Tarifler89

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Grüß euch herzlich  :)

Folgendes: Aktuell habe ich einen Vollzeit-TV-H Vertrag (100%) in der Entgeltgruppe 11 Stufe 1.

Ich habe nun den Gedanken dort nur noch in Teilzeit (60%) zu arbeiten und eine weitere TV-H Beschäftigung in Teilzeit (40 %) bei einer anderen Behörde aufzunehmen. Dort wäre ich gleichermaßen in E11 Stufe eingruppiert, da aber Zweitbeschäftigung - Lohnsteuerklasse VI.

Nun zu meiner Frage: ich habe festgestellt, dass ich nach Eingabe dieser Daten in den TV-H Rechner trotz Lohnsteuerklasse VI bei der Zweitbeschäftigung insgesamt mehr monatlich rausbekomme, als wenn ich einen einzelnen TV-H Vertrag in Vollbeschäftigung abschließe, obwohl es sich um die identische Gehaltsstufe handelt. Hat das so seine Richtigkeit?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen  :D

Liebe Grüße

Tarifler89

WasDennNun

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #1 am: 13.07.2022 15:56 »
Das dürfte daran liegen, dass die Teilzeit Verträge mit entsprechender niedrigeren Progression rechnen, am Ende musst du ja deine Jahreserklärung machen und alles wird wieder gut.

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #2 am: 13.07.2022 16:07 »
@WasDennNun

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Könntest du diese nochmal etwas präzisieren für mich? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekäme ich in dem Fall von zwei Teilzeitverträgen weniger Steuern zurückgezahlt, sprich es gleicht sich wieder aus?

Fällt dir sonst ein Nachteil ein, was dagegen spräche?

Johann

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #3 am: 13.07.2022 16:17 »
Steuerklasse 6 unterscheidet sich ja nur insofern, als dass es keinen Steuerfreibetrag gibt. In Stkl. 6 gibts aber sehrwohl Steuerprogression und ist keine flat tax.

Insofern wird jeweils das Einkommen aus dem anderen Job nicht mit betrachtet, wodurch jeweils naheliegenderweise das Nettoergebnis runtergerechnet auf Stundenbasis des einen oder des anderen Jobs erstmal höher wirkt als der des Vollzeitjobs.

Addiert man beide Einkommen aber wieder zusammen, fällt auch das Netto pro Stunde wieder niedriger aus. Durch die Steuererklärung wirst du dann voraussichtlich draufzahlen müssen.

Wenn du bspw. zwei Jobs mit je 50% ausübst und beide erstmal so abgerechnet werden, dass die jeweils andere Vergütung nicht betrachtet wird und du in beiden Jobs das selbe verdienst (hier je 56k).
Da zahlst du einmal knapp 18% und beim zweiten Job knapp 28% Steuern.
Wegen des Spitzensteuersatzes ab 56k müsstest du für den zweiten Job aber 45% Steuern zahlen.

Diese Differenz würde dir das Finanzamt dann mit der Steuererklärung von dir Einfordern.

Isie

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #4 am: 13.07.2022 16:24 »
Ein möglicher Nachteil könnte sein, dass dir bei Steuerklasse 6 kein Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG und auch keine Pauschalversteuerung zusteht. Der Freibetrag und die Pauschalversteuerung bewirken, dass du insoweit keine Steuern auf den VBL-AG-Anteil zahlst. Falls es so ist, wie ich vermute, würdest du in deinem ersten Job den Steuerfreibetrag in Höhe des VBL-AG-Anteils bekommen, beim zweiten Job dann aber leer ausgehen. Dieser Nachteil wird nicht später mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

Diese Situation ließe sich vermeiden, wenn du beide Beschäftigungen zwar bei verschiedenen Behörden, aber beim selben Arbeitgeber ausübst.

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #5 am: 13.07.2022 16:31 »
Danke für die ausführlichen Antworten. Tatsächlich wären es zwei unterschiedliche Arbeitgeber, zwar beides Land Hessen, aber das eine Polizei, das andere Schulamt.

Auf die 56k würde ich erstmal nicht kommen, aber gut zu wissen, das in diesem Fall mehr Steuern zu zahlen wären.

Schade, wäre auch zu schön gewesen, um wahr zu sein  ;D

Isie

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #6 am: 13.07.2022 16:44 »
Wenn es einmal Polizei und einmal Schulamt des Landes Hessen sind, ist das ein Arbeitgeber.
Zwei Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber sind steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und in diesem Fall auch zusatzversorgungsrechtlich als ein Arbeitsverhältnis zu betrachten und abzurechnen. Getrennt wäre nur das Bruttoentgelt zu berechnen.

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #7 am: 13.07.2022 16:50 »
Bei den 56k habe ich mich auf @Johann bezogen.

Ok super, also würden in meinem Fall viele der ursprünglichen Nachteile wegfallen. Sorry, wenn ich mir der Materie nicht so vertraut bin, aber könntest du deinen letzten Satz "Getrennt wäre nur das Bruttoentgelt zu berechnen" genauer erklären? Blieben denn dann überhaupt noch Nachteile übrig?

Isie

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #8 am: 13.07.2022 17:34 »
Du könntest unterschiedliche Entgeltstufen haben, da du in deinem bisherigen AV nach Ablauf der Stufenlaufzeit von einem Jahr in die Stufe 2 kommst, in dem neuen Arbeitsverhältnis aber in Stufe 1 anfängst und noch keine Stufenlaufzeit hast.
Du solltest dich vergewissern, dass die Steuerberechnung tatsächlich zusammen nach einer Steuerklasse erfolgt. Wenn es sich um eine Bezügestelle handelt, die für beide Behörden zuständig ist, sollte das unproblematisch sein.

Denkbarer Nachteil wäre, dass du mit Teilzeit schlechtere Aufstiegschancen als mit Vollzeit haben könntest.

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #9 am: 13.07.2022 17:51 »
Genau, beim Schulamt hätte ich E11 S2 bei der Polizei E11 S1. Es müsste sich um die gleiche Bezügestelle handeln.

Das heißt, ich würde bei Abschluss des zweiten Arbeitsvertrags die Lohnsteuerklasse 1 angeben?

Echt vielen Dank für die Hilfe! Ich habe mich dumm und dämlich gesucht im Internet und mich extra hier angemeldet :)

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #10 am: 13.07.2022 18:08 »
Achso und bezieht sich dein Satz "Denkbarer Nachteil wäre, dass du mit Teilzeit schlechtere Aufstiegschancen als mit Vollzeit haben könntest" auf allgemeinen Aufstiegschancen im Job oder auf den Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe?

WasDennNun

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #11 am: 13.07.2022 21:14 »
Addiert man beide Einkommen aber wieder zusammen, fällt auch das Netto pro Stunde wieder niedriger aus. Durch die Steuererklärung wirst du dann voraussichtlich draufzahlen müssen.
Nicht draufzahlen, sondern das Zinslose Darlehen zurückzahlen.

Isie

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #12 am: 13.07.2022 21:39 »
Ich meinte die allgemeinen Aufstiegschancen. Beim Stufenaufstieg spielt es keine Rolle, ob du teilzeit- oder vollzeitbeschäftig bist.
Wenn es soweit ist, dass du der Bezügestelle deine Daten mitteilen musst, solltest du angeben, dass du parallel neben der neuen Beschäftigung eine weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, Behörde..., ausübst, die unter Personalnummer... abgerechnet wird. Im Fragebogen zu den Steuerdaten verweist du ebenfalls auf diese Personalnummer. Damit hat die Bezügestelle die nötigen Infos, um beide Arbeitsverhältnisse unter einer Personalnummer abzurechnen.

Tarifler89

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #13 am: 22.03.2023 12:08 »
Du könntest unterschiedliche Entgeltstufen haben, da du in deinem bisherigen AV nach Ablauf der Stufenlaufzeit von einem Jahr in die Stufe 2 kommst, in dem neuen Arbeitsverhältnis aber in Stufe 1 anfängst und noch keine Stufenlaufzeit hast.
Du solltest dich vergewissern, dass die Steuerberechnung tatsächlich zusammen nach einer Steuerklasse erfolgt. Wenn es sich um eine Bezügestelle handelt, die für beide Behörden zuständig ist, sollte das unproblematisch sein.

Denkbarer Nachteil wäre, dass du mit Teilzeit schlechtere Aufstiegschancen als mit Vollzeit haben könntest.

Ich habe bzgl. meines o.g. Anliegens nun folgende Rückmeldung von der Bezügestelle erhalten:

"Sehr geehrter Herr XXX,

da Sie in unterschiedlichen Ressorts beim Land Hessen arbeiten, erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungen keine Zusammenlegung der beiden Tätigkeiten.

Ihre Tätigkeit beim Landeskriminalamt (Innenministerium) wird weiterhin als Hauptarbeitgeber geführt. Ihre Tätigkeit im Schuldienst (Kultusministerium) wäre somit eine Nebentätigkeit, mit der Versteuerung nach Steuerklasse VI.

Sozialversicherungsrechtlich ist ebenfalls keine Zusammenlegung möglich, da die Tätigkeiten jeweils unter unterschiedlichen Betriebsnummern abgerechnet werden müssen."

Ist das eurer Meinung nach so richtig? Gefühlt habe ich dadurch aktuell einen Nachteil mit der Lohnsteuerklasse VI. Vermutlich gleicht sich das mit der Steuererklärung wieder aus?

LG

ISN

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Antw:Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%
« Antwort #14 am: 26.03.2023 15:15 »
Nein, das ist falsch. Wenn es ein Arbeitgeber ist, und das ist ja wohl eindeutig der Fall, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich um ein einheitliches Arbeitsverhältnis. Steuerrechtlich ist das ebenfalls der Fall, aber da mag es aufgrund eines Rundschreibens des BMF zulässig sein, das eine als Hauptarbeitsverhältnis und das andere als Nebenarbeitsverhältnis abzurechnen. Das gleicht sich mit dem Einkommensteuerbescheid wieder aus. Sozialversicherungsrechtlich ist das unzulässig. Die unterschiedlichen Betriebsnummern sind kein Rechtsgrund dafür. Maßgebend ist der Arbeitgeber. Wende dich am besten an deine Krankenkasse und schildere dort den Sachverhalt.