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Zwei Teilzeit TV-H Verträge 60% + 40% = 100%

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Tarifler89:
Grüß euch herzlich  :)

Folgendes: Aktuell habe ich einen Vollzeit-TV-H Vertrag (100%) in der Entgeltgruppe 11 Stufe 1.

Ich habe nun den Gedanken dort nur noch in Teilzeit (60%) zu arbeiten und eine weitere TV-H Beschäftigung in Teilzeit (40 %) bei einer anderen Behörde aufzunehmen. Dort wäre ich gleichermaßen in E11 Stufe eingruppiert, da aber Zweitbeschäftigung - Lohnsteuerklasse VI.

Nun zu meiner Frage: ich habe festgestellt, dass ich nach Eingabe dieser Daten in den TV-H Rechner trotz Lohnsteuerklasse VI bei der Zweitbeschäftigung insgesamt mehr monatlich rausbekomme, als wenn ich einen einzelnen TV-H Vertrag in Vollbeschäftigung abschließe, obwohl es sich um die identische Gehaltsstufe handelt. Hat das so seine Richtigkeit?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen  :D

Liebe Grüße

Tarifler89

WasDennNun:
Das dürfte daran liegen, dass die Teilzeit Verträge mit entsprechender niedrigeren Progression rechnen, am Ende musst du ja deine Jahreserklärung machen und alles wird wieder gut.

Tarifler89:
@WasDennNun

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Könntest du diese nochmal etwas präzisieren für mich? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekäme ich in dem Fall von zwei Teilzeitverträgen weniger Steuern zurückgezahlt, sprich es gleicht sich wieder aus?

Fällt dir sonst ein Nachteil ein, was dagegen spräche?

Johann:
Steuerklasse 6 unterscheidet sich ja nur insofern, als dass es keinen Steuerfreibetrag gibt. In Stkl. 6 gibts aber sehrwohl Steuerprogression und ist keine flat tax.

Insofern wird jeweils das Einkommen aus dem anderen Job nicht mit betrachtet, wodurch jeweils naheliegenderweise das Nettoergebnis runtergerechnet auf Stundenbasis des einen oder des anderen Jobs erstmal höher wirkt als der des Vollzeitjobs.

Addiert man beide Einkommen aber wieder zusammen, fällt auch das Netto pro Stunde wieder niedriger aus. Durch die Steuererklärung wirst du dann voraussichtlich draufzahlen müssen.

Wenn du bspw. zwei Jobs mit je 50% ausübst und beide erstmal so abgerechnet werden, dass die jeweils andere Vergütung nicht betrachtet wird und du in beiden Jobs das selbe verdienst (hier je 56k).
Da zahlst du einmal knapp 18% und beim zweiten Job knapp 28% Steuern.
Wegen des Spitzensteuersatzes ab 56k müsstest du für den zweiten Job aber 45% Steuern zahlen.

Diese Differenz würde dir das Finanzamt dann mit der Steuererklärung von dir Einfordern.

Isie:
Ein möglicher Nachteil könnte sein, dass dir bei Steuerklasse 6 kein Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG und auch keine Pauschalversteuerung zusteht. Der Freibetrag und die Pauschalversteuerung bewirken, dass du insoweit keine Steuern auf den VBL-AG-Anteil zahlst. Falls es so ist, wie ich vermute, würdest du in deinem ersten Job den Steuerfreibetrag in Höhe des VBL-AG-Anteils bekommen, beim zweiten Job dann aber leer ausgehen. Dieser Nachteil wird nicht später mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

Diese Situation ließe sich vermeiden, wenn du beide Beschäftigungen zwar bei verschiedenen Behörden, aber beim selben Arbeitgeber ausübst.

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