Hi liebe Kollegen,
Szenario:
Kollege soll versetzt werden, Entgeltgruppe 5. Es wurde aufgrund einer Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, eine Überprüfung der Entgeltgruppe beantragt. Fachbereichsleitung war sich sicher, dass es sich hier definitiv um eine E6 bzw höher handelt. Antrag vor ca 3 Monaten gestellt.
Nun soll versetzt werden, Höhergruppierung scheint in Bearbeitung. Er wehrt sich, da er wieder auf ein E5 Stelle kommt. Deshalb nimmt er die Versetzung auf Vorbehalt an und teilt der Abteilungsleitung mit, dass er die Versetzung rechtlich prüfen lässt. Abteilungsleitung sagt, er habe kein Recht dazu. Und droht mit Abmahnung, wenn er nicht binnen 7 Tage ohne Vornehalt zustimmt. Kollege bleibt hart und übergibt Kontaktdaten des Anwalts.
Hintergrund ist, dass er mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten von E5 auf E? gekommen wäre, was ihn wurmt. Und dazu noch, dass die Abteilungsleitung nur solche Dinge raushaut.
Wir sind keine Juristen, aber Versetzung während Überprüfung der Gehaltsstufe: Gesetz dem Fall dass er aufsteigt, müsste man ihm dann auch eine höherwertige Stelle als E5 geben, bzw könnte man ihn dennoch auf eine E5 Stelle versetzen? Ist die Versetzung in solch ein Fall gerechtfertigt?
Gruß
Peter