Du hast einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen EGO gestellt?
Und dein AG ist jetzt anderer Meinung als du bzgl. der korrekten Eingruppierung deiner Tätigkeiten?
Da gibt es mEn nur eine Stelle an die du dich wenden kannst: ArbG Eingruppierungsfeststellungsklage.
Ja, genau nach der neuen EGO. Mein Arbeitgeber eigentlich nicht direkt, sondern eine Bewertungskommission, die sich aus mehrern internen Mitarbeitern (u.A. welche vom Personalrat, Personalabteilung) zusammensetzt.
Was mich hier hauptsächlich "auf die Barrikaden gehen lässt", ist die Tatsache, dass ich 1 1/2-Jahre auf diese Entscheidung warten musste. Mir wurde die ganze Zeit gesagt, dass ich aber im Falle iner Höhergruppierung, eine Nachzahlung für den gesammten Zeitraum seit Beantragung erhalten würde. Deshalb habe ich auch meine Füsse relativ still gehalten.
Mir wurde am Anfang (bzw. seit meine neue Vorgesetzte im Amt ist) schon Mut zugesprochen. "Es sieht gut aus" und "Wir schauen uns genau deine Tätigkeiten an und stellen die höherwertigen in den Vordergrund" usw.
Erst verzögerte es sich durch den Vorgesetzenwechsel, dann Corona, dann wurde ich immer wieder vertröstet, weil alles andere wohl wichtiger war.
Hätte ich nach drei oder 4 Monaten einen negativen Bescheid bekommen, wäre ich wahrscheinlich nicht so sauer.
Meine Vorgesetzte sieht mich nur als Strippenzieher und Störungsbeheber der ab und zu auch mal nen Useraccount einrichtet. Sieht hat von IT keine Ahnung.
Sie hat noch die Denke das man höhere Entgeldgruppen nur mit Studium erreichen kann und redet auch bei Tarifbeschäftigten vom mittleren und gehobenen Dienst.
Meine Teamleiterin kann zwar planen und mit Dienstleistern und Co verhandeln bzw. telefonieren, hat aber auch nicht wirklich Ahnung von der Materie.
Sie haben sich nicht einmal Rat vom kompetenter Stelle geholt, sondern einfach nur untereinander abgesprochen was mir zusteht.
Natürlich sind Stellenanzeigen von anderen Behörden nicht ausschlaggebend, aber wenn sich dort welche mit meienr Tätigkeit gedeckt haben, so ging es immer um eine Entgeldgruppe >=10.